Auskunft des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz in EUR der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(Eigenerklärung zum Umsatz gem. Anlage 124 Eigenerklärung zur Eignung)
Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die
- in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens
- nicht mindestens Umsätze im nachfolgend genannten Umfang vorweisen können,
als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden:
- durchschnittlicher geforderter Jahresumsatz: 2.000.000,00 EUR
Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Umsätzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet, dass die Daten der jeweiligen Mitglieder addiert werden.
Hinweis für "junge Unternehmen": Sämtliche Umsatzangaben sind zu tätigen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Von Unternehmen, die noch keine drei Jahre existieren (junge Unternehmen), werden lediglich Angaben zu den bisherigen Geschäftsjahren verlangt. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können junge Unternehmen neben den bereits verfügbaren Umsatzangaben zusätzliche Angaben formlos einreichen.
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Die Erklärung des Bieters bzw. Bietergemeinschaften über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Anlage 124 Eigenerklärung zur Eignung)
Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß der Anlage 124 über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in Höhe von
- mind. 5,0 Mio. EUR je Versicherungsfall; mind. 10,0 Mio. EUR (das 2-fache) je Versicherungsjahr für Sachschäden/ Personenschäden,
- mind. 1,0 Mio. EUR je Versicherungsfall/je Versicherungsjahr für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen
- mind. 5,0 Mio. EUR je Versicherungsfall; mind. 10,0 Mio. EUR (das 2-fache) je Versicherungsjahr für Umweltschäden
Bzw. eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung.
Darüber hinaus wird erklärt, dass im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) und Umweltschäden vorgelegt wird.
Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen.
Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.