Verfahrensangaben

Rahmenvertrag f5Hela

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.12.2025
23.12.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BITMARCK Holding GmbH
HRB 11122
Kruppstraße 64
45145
Essen
Deutschland
DEA13
zam@bitmarck.de
0201 1766-0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
12345
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
Bundesskartellamt
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
12345
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
12345
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
Bundesskartellamt
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

IT-Leistungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung
treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten, Lösungen und Services voran. Kunden der BITMARCK-Unternehmensgruppe sind die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die DAK-Gesundheit und weitere Ersatzkassen - über 30.000 Mitarbeiter und rund 25 Millionen Versicherte in der GKV profitieren von den IT-Dienstleistungen von BITMARCK, mehr als 80 Prozent der deutschen gesetzlichen Krankenkassen sind Kunden der Unternehmensgruppe. Mit rund 1.800 Mitarbeitern erzielt BITMARCK einen Jahresumsatz von 393
Millionen Euro.
Die BITMARCK benötigt im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung und für ihre
Kunden- und Gesellschafter verschiedene Hardware- und Softwareprodukte nebst ergänzender Serviceleistungen des Softwareherstellers F5. Produkte dieses Herstellers hat BITMARCK bereits seit längerem in die eigene Systemlandschaft integriert. Vor
diesem Hintergrund hat sich die BITMARCK entschlossen, ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarungen zum Kauf entsprechender IT-Leistungen, wie in den Vergabeunterlagen dargestellt, durchzuführen. Die Leistung soll für 36 Monate mit einem Höchstvolumen von 4,1 mio EUR/netto erbracht werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5GYTZGETS98

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.
3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. 2) An einer Angebotsabgabe interessierte Unternehmen müssen die Vergabeunterlagen herunterladen. Diese stehen auf der Seite (https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/ CXS0Y5GYTZGETS98/documents) allen Bietern zur Verfügung. 3) Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu Erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen. 4) Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig. 5) Nähere Hinweise zum Verfahren und zum Umfang der jeweiligen Lose werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben. 6) Fragen der Bieter sind ausschließlich schriftlich über https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/ CXS0Y5GYTZGETS98 zu Richten; 7) Während der Angebotsfrist ist eine Fragerfrist vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet am 16.12.2025, 12 Uhr. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der Frist eingehen, nicht Mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann; 8) Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden Vergabeverfahren werden anonymisiert auf der Webseite (https://www.dtvp.de), über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich fortlaufend über diese Plattform (www.dtvp.de) zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind; 9) Damit Sie automatisch Informationen, z. B. zu Änderungen von Dokumenten, Antworten auf Bieterfragen etc. während des Vergabeverfahrens über Beschaffung von IT-Leistungen für die BITMARCK Unternehmensgruppe (BM2025121F5Hela), erhalten, empfiehlt der Auftraggeber die kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal, über das Sie die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich bei der automatisch generierten Information lediglich um diejenige Information handelt, dass neue Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail übermittelt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin eigenständig über die Vergabeplattform abholen und bleibt im Übrigen verpflichtet, sich fortlaufend zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

34
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht in Verbindung mit der Bewertung des Angebotes stehen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung).
§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete).
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).

§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen.

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Aufraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen.

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Aufraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

gem. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LKSG

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtung, nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung bei
einem europäischen Versicherungsinstitut mit einer Deckungssumme in Höhe von mind.
1.500.000,- EUR pro Jahr und Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und
mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 500.000 EUR pro Jahr und Schadensfall für
Vermögensschäden einschließlich Haftpflichtansprüche für Datenschutzverstöße oder
Datenverlust unverzüglich abzuschließen und den Abschluss nachzuweisen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Sprachsupport (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung das ein deutschs.- bzw. englischsprachiger Support vorhanden ist.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintragung in das Handelsregister

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

f5 Silber Partner (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung das der Bieter mindestens zertifizierter f5-Silber-Partner ist oder höher und die Konditionen der f5-Produkte anbieten darf. Ein aktueller Nachweis (Kopie genügt) über
die zertifizierte f5-Partnerschaft im vorstehenden Sinne ist dem Angebot hinzugefügt.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Weitere Zertifizierungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung das der Bieter mindestens 2 Ansprechpartner mit zwei entsprechenden Zertifizierungen in folgenden Themenschwerpunkten vorlegen kann. Ein aktueller Nachweis
(Kopie genügt) über die zertifizierte f5-Partnerschaft im vorstehenden Sinne ist
dem Angebot hinzugefügt. ? F5 Certified Technology Specialist, BIG-IP LTM (F5-CTS, BIG-IP LTM)
? F5 Certified Technology Specialist, BIG-IP DNS (F5-CTS, BIG-IP DNS)
? F5 Certified Technology Specialist, BIG-IP ASM (F5-CTS, BIG-IP ASM)
? F5 Certified Technology Specialist, BIG-IP APM (F5-CTS, BIG-IP APM)
? F5 Certified Solution Expert, Security (F5-CSE, SEC)
? F5 Certified Solution Expert, Cloud (F5-CSE, CLD)

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Nachunternehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beabsichtigt ein Bieter/eine Bietergemeinschaft/ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer
Unternehmen (wie z.B. Drittunternehmen, Nachunternehmen, Subunternehmen,
konzernverbundene Unternehmen etc.) zu bedienen, muss er/sie/es Art und Umfang der dafür
vorgesehenen Teilleistungen bereits in dem Angebot bezeichnen. Hierfür ist die Anlage
8_Erklärung zu Teilleistungen anderer Unternehmen zu verwenden, das in den
Vergabeunterlagen enthalten ist. Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den
Nachweis der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit im Sinne einer
Eignungsleihe auf Nachweise von anderen Unternehmen beruft, sind die entsprechenden
Teilleistungen und Name und Anschrift von anderen Unternehmen ebenfalls zu benennen
(Anlage 8_Erklärung zu Teilleistungen anderer Unternehmen); außerdem ist das Formular
Anlage 9_Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen von diesen anderen Unternehmen
ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen. Zugleich ist für das jeweilige
andere Unternehmen in diesem Fallgesondert das Formular Anlage 3_Eigenerklärung zur Eignung
und 4_Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz beizufügen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Qualitätsmanagementsystem (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung eines eigenen internen Qualitätsmanagementsystems (z. B. ISO
9001, ISO 27001, ITIL oder vergleichbar). Sofern ein Zertifikat vorhanden ist, genügt die
Beifügung einer Kopie des Zertifikates. Falls kein Zertifikat vorhanden ist, muss aus der
Beschreibung das Qualitätsmanagement sowie die Vergleichbarkeit des vorhandenen
Qualitätsmanagements zu einem mittels Zertifikat nach den o.g. Normen nachgewiesenen
Qualitätsmanagements deutlich werden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zum jeweiligen Los,
auf das/die sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft bewirbt, in Art und Umfang vergleichbaren
Referenzprojekten. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit sind mind. folgende Angaben zu
erbringen: - Bezeichnung des Referenzobjektes, - Auftraggeber (mit Angabe des Namens, der
Anschrift und des Ansprechpartners mit den entsprechenden Kontaktdaten, Anschrift,
Telefonnummer sowie EMail-Adresse), - Branche des Referenzgebers (Bereich des
deutschen Gesundheitswesens wünschenswert, sofern vorhanden), - Inhaltlicher Umfang des
Referenzauftrages (Art und Umfang, vergleichbar mit ausgeschriebenem
Leistungsgegenstand für das jeweilige Los - Leistungszeitraum (um einen ausreichenden
Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur
Leistungen, die nicht älter als 3 Jahre sind. Das Projekt muss nicht zwingend abgeschlossen
sein. Das Projekt darf nicht jünger als 12 Monate sein), - Auftragswert über die Laufzeit des
Vertrages, - Angabe, ob und in welchem Umfang (%) Subunternehmer eingesetzt wurden.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gesamtumsatz und Umsätze in dem Tätigkeitsbereich des jeweiligen Loses in
den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024 bzw. wenn das
Geschäftsjahr 2024 noch nicht abgeschlossen ist, in den Jahren 2021, 2022 und 2023).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerklärungen und Nachweise (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Hinsichtlich der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen (Eigenerklärungen und Nachweise) wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Rahmenvertrag F5 Hela
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung
treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten, Lösungen und Services voran. Kunden der BITMARCK-Unternehmensgruppe sind die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die DAK-Gesundheit und weitere Ersatzkassen - über 30.000 Mitarbeiter und rund 25 Millionen Versicherte in der GKV profitieren von den IT-Dienstleistungen von BITMARCK, mehr als 80 Prozent der deutschen gesetzlichen Krankenkassen sind Kunden der Unternehmensgruppe. Mit rund 1.800 Mitarbeitern erzielt BITMARCK einen Jahresumsatz von 393
Millionen Euro.
Die BITMARCK benötigt im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung und für ihre
Kunden- und Gesellschafter verschiedene Hardware- und Softwareprodukte nebst ergänzender Serviceleistungen des Softwareherstellers F5. Produkte dieses Herstellers hat BITMARCK bereits seit längerem in die eigene Systemlandschaft integriert. Vor
diesem Hintergrund hat sich die BITMARCK entschlossen, ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarungen zum Kauf entsprechender IT-Leistungen, wie in den Vergabeunterlagen dargestellt, durchzuführen. Die Leistung soll für 36 Monate mit einem Höchstvolumen von 4,1 mio EUR/netto erbracht werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen