Beschafft wird eine EVB-IT Rahmenvereinbarung mit drei Auftragnehmern über die Erbringung von Dienstleistungen über strategische Beratungsleistungen im Bereich GenAI durch den Auftragnehmer unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des deutschen Gesundheitswesens.
Beschafft wird eine EVB-IT Rahmenvereinbarung mit drei Auftragnehmern über die Erbringung von Dienstleistungen über strategeische Beratungsleistungen im Bereich GenAI durch den Auftragnehmer unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des deutschen Gesundheitswesens.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich einmal um 24 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gegenüber allen Auftragnehmern gekündigt wird.
Der Erfüllungsort richtet sich nach dem Vertragswerk.
Auftraggeber ist alleine die BITMARCK GmbH. Die EVB-IT Rahmenvereinbarung kommt nur mit dieser zustande. Die BITMARCK Holding GmbH führt das Vergabeverfahren im Auftrag und auf Rechnung der BITMARCK GmbH durch (zentrale Beschaffungsstelle). Die BITMARCK Holding GmbH wird nicht Vertragspartner der EVB-IT Rahmenvereinbarung. Es handelt sich um eine gleichlautende Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftraggebern (drei Auftragnehmern). Der jeweilige Einzelauftrag wird wie im Vertragswerk beschrieben im "Mini-Wettbewerb" vergeben.Die BITMARCK Holding GmbH ist neben dem Auftraggeber Bezugsberechtigte. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 9,6 Millionen Euro.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB: Der Antrag istunzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf derFrist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, dieaufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Zuschlagskriterien für die EVB-IT Rahmenvereinbarung sind der Preis (30 %) und die Leistung (70 %). Die Gewichtung (30 % Preis, 70 % Leistung) gilt auch für die Erteilung der Einzelaufträge, die im Rahmen der "Mini-Wettbewerbe" gem. Vertragswerk vergeben werden.