Los 1:Lieferung von 34 Stück Thinkstation P5 (P Series), Produktcode: 30G9 (CTO 30G9CTO1WW) des Herstellers Lenovo (Ausstattung entsprechend Anlage B "Konfiguration") und 34 Stück Rack-Kit für P5-Workstation
Der MDR hat in einem Proof-of-Concept (PoC) im Jahr 2025 einen intensiven Test der beschriebenen Lenovo P5-Workstation für den Einsatz als zukünftiges Arbeitsmittel im Rahmen der Modernisierung der broadcastfähigen Video-Schnittplätze (ESP) getestet.Die Workstation Lenovo Thinkstation P5 (30G9), in der beschriebenen Konfiguration, erfüllt die technischen Anforderungen des Modernisierungs-Projektes.Die produktneutrale Ausschreibung für MDR-IT Endgeräte wurde bereits im Jahr 2022 in einem produktoffenen Verfahren durchgeführt und ein Ergebnis war die Einführung der Lenovo Thinkstation P5 (30G9) in den MDR. Das "Modernisierungsprojekt der Schnittclients" knüpft daher an diese neutrale Produktauswahl an und setzt diese nun weiter um.Die Auswahl dieses Modells basiert auch darauf, dass diese Workstation bereits im MDR bei Redaktionsschnittplätzen (RSS) seit 2024 erfolgreich im Einsatz ist und dafür an die zentrale Softwareverteilung des MDRs angebunden wurde, über die insbesondere die Aktualisierung bestehender Softwarepakete erfolgt, um neben neuen Features auch wichtige Sicherheitspatches einzupflegen. Eine Vielzahl an unterschiedlichen parallel zu verwaltenden Workstations würde einer effektiven Mehrfachnutzung vorhandener Softwarepakete entgegenstehen, was zu Problemen bei der IT-Sicherheit führen könnte.Aus Service- und Betriebsgründen wird eine Harmonisierung der Videoschnitt-Workstations angestrebt und somit ist die Umsetzung weiterer Modernisierungsmaßnahmen bei broadcastfähigen Video-Schnittplätzen an den bereits vorhandenen Bestand an Workstations des Redaktionsschnittsystems (RSS) gebunden. Die Geräte sind dem Servicepersonal bekannt und Ersatzgeräte für den Fehlerfall sind vorhanden.Die Nutzbarkeit einer Workstation als professionelle Videoschnitt-Workstation erfordert eine sensible Auswahl an Einzelkomponenten und setzt voraus, dass diese Komponenten miteinander kompatibel sind und hoch performant miteinander arbeiten können. Einen Beweis solcher Fähigkeiten kann nur durch aufwändige Tests der Konfiguration erbracht werden. Eine nicht sofort erkennbare Instabilität, z.B. durch thermische Probleme im Dauerbetrieb, kann bei solch einem Test u.U. nicht sofort ermittelt werden und würde bei der Wahl eines anderen Workstation-Modells ein Betriebsrisiko darstellen.Ein ARD-Gemeinschaftsprojekt ist unmittelbar an den Erfolg des Modernisierungsprojektes der Schnittclients und an den fristgemäßen Abschluss Ende Q4/2026 gebunden. Zusätzliche Tests weiterer Workstations würden den Beginn und den Zeitplan des Gemeinschaftsprojektes gefährden.Daher ist eine Produktfestsetzung auf die Workstation Lenovo Thinkstation P5 (30G9) alternativlos.
Los 2:Lieferung von 30 Stück KONA 5 Video I/O Karten des Herstellers AJA
Der MDR hat in einem Proof-of-Concept (PoC) im Jahr 2025 zwei verschiedene Modelle an professionellen Video I/O-Karten überprüft. Dabei konnte nur die AJA KONA 5 Video I/O-Karte für den zukünftigen Einsatz in der Videoschnitt-Workstation Lenovo P5 Thinkstation überzeugen.Nach intensiven Marktrecherchen und einem fachlichen Austausch in einer der ARD-Arbeitsgruppen bietet offensichtlich nur diese Karte einen Hardware-Scaler an, der es ermöglicht, unabhängig von der Auflösung des Quellmaterials immer ein UHD-Video der Quelle auszugeben. Dieses Feature ist für das zukünftige Monitoring an den Videoschnittplätzen unbedingt notwendig.Da es offensichtlich keine Alternativen für diese hoch spezialisierte Karte gibt, ist eine produktneutrale Ausschreibung nicht zielführend und die Produktfestsetzung auf die AJA KONA 5 Video I/O Karte alternativlos.
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig Referat 38 Telefon: +49.(0)341.977-3800 Fax: +49.(0)341.977-1049 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Wollen Sie, dass Ihr Angebot nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen wird? Ja, dann befolgen Sie unbedingt folgende Hinweise: - Lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig durch! - Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen! - Verwenden Sie die beigefügten Vordrucke! - Fügen Sie nichts hinzu und lassen Sie nichts weg, was ausdrücklich gefordert wird! - Unterlassen Sie jegliche Beifügung oder Hinweis auf Ihre AGB! - Machen Sie etwaige Änderungen an Ihren eigenen Eintragungen hinreichend deutlich! - Stellen Sie - vor Abgabe Ihrer Unterlagen - Bieterfragen, wenn Ihnen etwas unklar oder widersprüchlich erscheint! - Achten Sie auf die Beantwortung der Bieterfragen!
Der MDR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Dies gilt nicht für die Nachforderung von Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Liegen auch innerhalb dieser Nachfrist die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Anlage D - Eigenerklärung Bieterinformation. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Anlage E1 - Eigenerklärung Eignung Los 1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dient die Anlage E1 "Eigenerklärung Eignung Los 1". In dieser Anlage bestätigt der Bieter u. a., dass er über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. im Auftragsfall eine solche abschließen wird.
Auch zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters dient die Anlage E1 "Eigenerklärung zur Eignung Los 1". Die Eignung wird durch die Angabe, über welchen Lenovo-Händlerstatus der Bieter verfügt, nachgewiesen.Gefordert ist, dass der Bieter offizieller Lenovo-Händler ist und mindestens über den Status "Gold" verfügt.
Anlage E2 - Eigenerklärung Eignung Los 2 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dient die Anlage E2 "Eigenerklärung Eignung Los 2". In dieser Anlage bestätigt der Bieter, dass er über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. im Auftragsfall eine solche abschließen wird.
Anlage F - Eigenerklärung Energieeffizienz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Los 1 und Los 2:Die Zahlungsfrist beträgt ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit und des Zugangs der Rechnung 30 Tage. Zahlt der MDR innerhalb von 14 Tagen, ist er berechtigt, einen Skontoabzug von 2% vorzunehmen.
sowie Anlage C - Eigenerklärung §§ 123-124 GWB Anlage G - Eigenerklärung Mindestlohngesetz Anlage H - Eigenerklärung RusslandbezugAnlage M - Lieferungs- und Leistungsbedingungen des MDR
Los 1 und Los 2:Als Sicherheit für die Durchsetzung von Mängelansprüchen vereinbaren die Parteien einen Sicherheitsbetrag in Höhe von 5 % des Brutto-Gesamtauftragswertes. Der MDR ist berechtigt, diesen Betrag bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist einzubehalten.
Die Sicherheit kann wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind dafür die jeweiligen Formblätter des MDR zu verwenden. Bei Bedarf werden dem Auftragnehmer diese Formblätter zur Verfügung gestellt.
Die Bürgschaft ist von einem a) in den Europäischen Gemeinschaften oderb) in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder c) in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: a) Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.b) Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.c) Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.d) Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem MDR und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.e) Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des MDR zuständigen Stelle.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.
Es sind ausschließlich Originalprodukte oder gleichwertige Produkte zu liefern. Als Originalprodukte gelten solche, die vom Hersteller autorisiert und für den europäischen Markt bestimmt sind.Grauimporte, also Produkte, die außerhalb der offiziellen Vertriebskanäle des Herstellers für den europäischen Markt bezogen wurden, sind nur zulässig, wenn sie hinsichtlich Funktionalität, Garantiebedingungen, Supportleistungen und Produktsicherheit vollständig gleichwertig zu den Originalprodukten sind. Der Bieter hat auf Anforderung geeignete Nachweise zur Gleichwertigkeit vorzulegen. Die Lieferung muss sicherstellen, dass die Produkte den Anforderungen an Gewährleistung, technischen Support und Kompatibilität mit bestehenden Systemen entsprechen.
zwingend mit CE-Kennzeichnung
Lieferung von 34 Stück Thinkstation P5 (P Series), Produktcode: 30G9 (CTO 30G9CTO1WW) des Herstellers Lenovo (Ausstattung entsprechend Anlage B "Konfiguration") und 34 Stück Rack-Kit für P5-Workstation
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"