Referenzen - Referenzen (Mindestanforderungen und Nachweisführung):
Es sind mindestens drei (3) Referenzen zu Leistungen anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind und in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Tag der Bekanntmachung begonnen wurden.
Eine dreijährige Marktzugehörigkeit ist nicht zwingend erforderlich. Jede Referenz ist aussagekräftig zu erläutern (Kurzbeschreibung, Auftraggeber, Ansprechperson, Zeitraum, technisches Umfeld).
Jede einzelne Referenz muss ein Gesamtvolumen von mindestens 150.000 EUR erreichen. Eine Kompensation zwischen Referenzen findet nicht statt.
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Gesamtheit der angegebenen Referenzen folgende Anforderungen abdeckt:
- Vollständige Realisierung (Lieferung, Konfiguration, Inbetriebnahme) einer Audio-Kreuzschiene bzw. eines Audio-Routing-Systems auf SMPTE-2110 bzw. AES67-Basis, bei einer öffentlich-rechtlichen Medienanstalt oder einem vergleichbar großen Medienunternehmen. Bitte angeben, ob die Leistung eigenständig oder unter Einbindung Dritter erbracht wurde.
- Einweisungen/Schulungen als Bestandteil der Leistung.
- Erstellung einer Systemdokumentation als Bestandteil der Leistung.
- Durchführung der Arbeiten teilweise oder vollständig in einer 24/7-Produktionsumgebung.
Nachweisform: Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung durch Ausfüllen der Referenztabellen (Anlage A3) mit den oben genannten Angaben. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauftraggeber zur Verifizierung zu kontaktieren.
Firmenprospekte/Präsentationen ersetzen die geforderten Angaben nicht.
Bitte übermitteln Sie die ausgefüllte Anlage A3 "Eigenerklärung zur Eignung" als Bestandteil Ihres Angebots über das Vergabeportal.