Der Vertrag beinhaltet die Beschaffung von Dienstleistungen zur steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und payrollbezogenen Betreuung von ins Ausland entsandten MDR Mitarbeitenden. Der Auftrag umfasst die Durchführung bzw. Unterstützung der Entgeltabrechnung, die Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen, die Beantragung erforderlicher SV Nachweise (A1/CoC), die Kommunikation mit in- und ausländischen Behörden sowie die Bereitstellung eines datenschutzkonformen Berichtswesens. Leistungen sind für die Entsendeländer China, Indien und Tschechien zu erbringen.
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Er ist eine trimediale Rundfunkanstalt für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Verbund der ARD. Der Hauptsitz befindet sich in Leipzig. Der MDR unterhält weitere Standorte in Halle, Magdeburg, Dresden und Erfurt sowie diverse Regionalstandorte in ganz Mitteldeutschland. Der MDR beabsichtigt, den Vertrag als Grundlage für die Leistungserbringung für eine Laufzeit von maximal vier Jahren abzuschließen. Der Vertragsbeginn ist der 01.06.2026Der Vertrag beinhaltet die Beschaffung von Dienstleistungen zur steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und payrollbezogenen Betreuung von ins Ausland entsandten MDR Mitarbeitenden. Der Auftrag umfasst die Durchführung bzw. Unterstützung der Entgeltabrechnung, die Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen, die Beantragung erforderlicher SV Nachweise (A1/CoC), die Kommunikation mit in- und ausländischen Behörden sowie die Bereitstellung eines datenschutzkonformen Berichtswesens. Leistungen sind für die Entsendeländer China, Indien und Tschechien zu erbringen.
Von einer Aufteilung der Leistungen in getrennte Lose nach Ländern (China, Tschechische Republik, Indien) wird gemäß § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB abgesehen.Die ausgeschriebenen Steuerberatungsleistungen sind länderübergreifend organisiert und fachlich eng miteinander verzahnt. Die Betreuung der entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfordert eine einheitliche steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und organisatorische Gesamtbewertung, insbesondere bei wiederholten Entsendungen. Ferner stellt ein zentraler Ansprechpartner eine einheitliche Steuerung ausländischer Kooperationspartner, die Umsetzung einheitlicher Qualitäts-, Prozess- und Datenschutzstandards sowie die einheitliche Verknüpfung mit dem MDR Tax-Compliance System sicher.Diese Anforderungen können sachgerecht nur durch einen Vertragspartner mit Gesamtverantwortung für alle Länder erfüllt werden.Eine länderweise Vergabe würde erhebliche Koordinations-, Schnittstellen-, Compliance und Haftungsrisiken sowie einen erhöhten administrativen Aufwand verursachen und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung beeinträchtigen.Die Vergabe erfolgt daher aus technischen und wirtschaftlichen Gründen in einem Gesamtlos an einen Vertragspartner.
Der Vertrag beginnt am 01.06.2026, jedoch nicht vor dem Tag der Zuschlagserteilung und wird bis zum 31.05.2028 geschlossen (Grundlaufzeit). Der Vertrag beinhaltet die Option der 2maligen Verlängerung des Vertrages. Er verlängert sich jeweils um 1 weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.05.2030, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Februar 2030
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Zuständig für Anträge auf Nachprüfung von Vergaberechtsverstößen ist:1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen bei der Landesdirektion SachsenBraustraße 2, 04107 Leipzig
Wollen Sie, dass Ihr Angebot nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen wird? Ja, dann befolgen Sie unbedingt folgende Hinweise: - Lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig durch! - Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen! - Verwenden Sie die beigefügten Vordrucke! - Fügen Sie nichts hinzu und lassen Sie nichts weg, was ausdrücklich gefordert wird! - Unterlassen Sie jegliche Beifügung oder Hinweis auf Ihre AGB! - Machen Sie etwaige Änderungen an Ihren eigenen Eintragungen hinreichend deutlich! - Stellen Sie - vor Abgabe Ihrer Unterlagen - Bieterfragen, wenn Ihnen etwas unklar oder widersprüchlich erscheint! - Achten Sie auf die Beantwortung der Bieterfragen!
Der MDR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Dies gilt nicht für die Nachforderung von Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Liegen auch innerhalb dieser Nachfrist die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Mitgliedschaft in einer Steuerberaterkammer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben die mit der zu vergebenden Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind:Payroll-Erstellung, steuerliche Beratung international tätiger Arbeitnehmer, Betreuung sowie Beratungsleistungen im Kontext von Entsendungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu Referenzen Auflistung wesentlicher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind und in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025) erbracht wurden (eine dreijährige Marktzugehörigkeit ist dabei nicht zwingend erforderlich). Mindestanforderung(en): Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben. Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Damit die Referenzen als geeignet i. S. v. § 46 Abs. 3 Ziff. 1 VgV eingestuft werden können, müssen sie mit dem künftigen Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Die Anforderungen an die vergleichbaren Referenzleistungen sind erfüllt, wenn mindestens 3 Referenzen vorliegen, die folgende Anforderungen in Bezug auf Art und Umfang erfüllen: Payroll-Erstellung, steuerliche Beratung international tätiger Arbeitnehmer, Betreuung sowie Beratungsleistungen im Kontext von Entsendungen oder Ortskräften im Ausland.
Es ist nicht erforderlich, die geforderten Kriterien bei einer Referenz zu erfüllen. Es genügt, dass diese in der Gesamtheit bei den angegebenen Referenzen nachgewiesen werden.
Beifügung von Fachkräfteprofilen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mindestanforderung(en): Pro Land sind mindestens 2 Steuerberater sowie 1 fachkundige Person im Sozialversicherungsrecht eingesetzt.
Vorliegen über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bzw. dass in Bezug auf zwingende Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nach §125 GWB erfolgt ist (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung Anlage 4) Eigenerklärung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung Anlage 5) Eigenerklärung zu Russlandbezug (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung Anlage 7) Vertragsbedingungen Anlage 11