Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Haftpflichtversicherung
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, weist der Auftragnehmer bei Abschluss des Vertrages dem Auftraggeber nach, dass er über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt, die sämtliche sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren umfasst. Im Übrigen gelten mindestens § 54 Abs. 1 und Abs. 4, S. 2 WPO i.V.m § 323 Abs. 2 HGB.
Vorzulegende Nachweise:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit; Es sind Erläuterungen/Nachweise ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Kriterienkatalog (Fragebogen zur Leistungsbewertung.xlsx) abgefragte Unterlagen und Referenzen sind dem Angebot ggf. beizufügen.
- Unternehmensdaten ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Formular Unternehmensdaten, ausgefüllt.
- Qualifikationsnachweise
Weitere ausführliche Angaben entnehmen Sie diese bitte dem Katalog Fragebogen zur Leistungsbewertung.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung