Stadtentwässerung Lingen, Eigenbetrieb der Stadt Lingen (Ems) Vergabe von Planungsleistungenfür den Neubau der Einlaufstrecke Kläranlage Lingen
Die Stadtentwässerung Lingen, ein Eigenbetrieb der Stadt Lingen, betreibt am Langschmidtswegin Lingen eine mechanisch-biologisch chemische Kläranlage zur Reinigung des in Lingenund der Gemeinde Wietmarschen anfallenden Abwassers. Die mechanische Reinigungdes Rohabwassers im Zulauf erfolgt auf der Kläranlage durch zwei parallel betriebene Feinrechen- sowie diesen - nachgeschaltet zwei Sand- und Fettfänge ("Einlaufstrecke"). Die Einlaufstrecke ist in hohem Maße sanierungsbedürftig. Die Stadtentwässerung Lingen beabsichtigt, die für die Realisierung des Neubaus einer neuen Einlaufstrecke in Form einer Rechenanlage sowie eines belüfteten Sand- und Fettfangs bei laufendem Betrieb der Kläranlage erforderlichen Planungsleistungen an ein geeignetes Ingenieurbüro zu vergeben. Im Anschluss an die durchzuführende Planung sollen die Bauleistungen zur Errichtung der Einlaufstrecke vergeben werden.
Die Stadtentwässerung Lingen beabsichtigt zunächst, die zur Realisierung des Vorhabens notwendigen Planungsleistungen (stufenweise) zu vergeben. Die Planungsleistungen beinhalten die Leistungsbilder der HOAI Leistungen der - Objektplanung Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung (§§ 41 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 12 zur HOAI), - Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zur HOAI), - Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zur HOAI) und - Optional: Freianlangen (§§ 38 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 11 zur HOAI) Weitere Einzelheiten sind in der Projekt-/Leistungsbeschreibung (Anlage II) sowie in der Machbarkeitsstudie (Anlage III) zu entnehmen
Optional: Freianlangen (§§ 38 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 11 zur HOAI); Die Beauftragung hinsichtlich des Leistungsbilds Freianlagen ist von derEntwurfsplanung der Ingenieurbauwerke abhängig. Die übrigen Leistungsbilder werden stufenweise beauftragt; weitere Stufen sind optional.
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichenAuftragoder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz6durchNichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass demUnternehmen durch diebehauptete Verletzung der Vergabevorschriften einSchaden entstandenist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag istunzulässig, soweit 1. derAntragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagengerügthat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegenVergabevorschriften, dieaufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benanntenFrist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegenVergabevorschriften, dieerst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf derFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einerRügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag aufFeststellungder Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1Satz 2bleibtunberührt.
Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrageine vonallen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneteBewerbergemeinschaftserklärungvorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und diegesamtschuldnerischeHaftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen überdasNichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Sanktions-VO sind in diesem Fallvonjedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung derMitglieder einerordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen,Umsatzzahlen etc.) wirdkumulativ berücksichtigt; 2) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung(Referenzen,Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen,sonstige Unternehmenusw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung desDrittenoder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die Eigenerklärungen über dasNichtvorliegenvon Ausschlussgründen und zur Sanktions-VO sowie Nachweise (Referenzen,Umsatzzahlenetc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werdensollen,vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen(Referenzen,Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit derVerpflichtungserklärunghat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihmseine Ressourcen(Leistungen und/oder Mittel)im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen; 3) SofernderBewerber beabsichtigt, die Leistungen unter Einbeziehung vonNachunternehmern zu erbringen,sind Art und Umfang der Nachunternehmerleitungen zu bezeichnen 4) DieAuftraggeberinwird max. 4 Bewerber mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahrenauswählen.Sollte die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als die angegebenenmaximalenBewerber (max. 4) die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird dieAuftraggeberindie zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, diediese Anforderungenam besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin jeweils dieausgewähltenund unten aufgeführten Auswahlkriterien bewerten. Die vier Bewerber mit derhöchstenPunktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Punktevergabeerfolgt wie folgt:1. Punktevergabe für Gesamtumsatz, hierbei erhält der Bewerber mit demhöchsten Gesamtumsatz5 Punkte. Die Bewertung der Umsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels dernachfolgendenFormel im Wege der linearen Interpolation: (Punktzahl Bewerber =Gesamtumsatz Bewerberx 5 / höchster Gesamtumsatz). Der Gesamtumsatz geht zu 10% in die Wertungein. 2.Punktevergabefür Unternehmensreferenzen für Referenzobjekte Ingenieurbauwerke, hierbeierhält derBewerber mit der höchsten Anzahl wertbarer Referenzen 5 Punkte. DieBewertung derReferenzobjekte - Ingenieurbauwerke der übrigen Bewerber erfolgt mittels dernachfolgendenFormel im Wege der linearen Interpolation: (Punktzahl Bewerber = AnzahlwertbarerReferenzen Bewerber x 5 / höchste Anzahl wertbarer Referenzen). DieReferenzobjekteIngenieurbauwerke gehen zu 30% in die Wertung ein. 3.Punktevergabe fürUnternehmensreferenzenfür Referenzobjekte Tragwerksplanung, hierbei erhält der Bewerber mit derhöchstenAnzahl wertbarer Referenzen 5 Punkte. Die Bewertung der Referenzobjekte -Tragwerksplanungder übrigen Bewerber erfolgt mittels der nachfolgenden Formel im Wege derlinearenInterpolation: (Punktzahl Bewerber = Anzahl wertbarer Referenzen Bewerber x 5/ höchsteAnzahl wertbarer Referenzen). Die Referenzobjekte Tragwerksplanung gehen zu30% indie Wertung ein. 4.Punktevergabe für Unternehmensreferenzen fürReferenzobjekte TechnischeAusrüstung, hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl wertbarerReferenzen5 Punkte. Die Bewertung der Referenzobjekte - Technische Ausrüstung derübrigen Bewerbererfolgt mittels der nachfolgenden Formel im Wege der linearen Interpolation:(PunktzahlBewerber = Anzahl wertbarer Referenzen Bewerber x 5 / höchste Anzahlwertbarer Referenzen).Die Referenzobjekte Technische Ausrüstung gehen zu 30% in die Wertung ein.
Eine Nachforderung erfolgt nach den Vorgaben des §56 VgV.
1) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und §124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach§§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen.2) Eigenerklärungnach der Sanktions-VO gemäß dem BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022.
Eintragung in das Handelsregister - Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oderHandelsregister (Kopie ausreichend)
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge - Eigenerklärung zur Bauvorlageberechtigung:Eigenerklärung, dass mind. der Inhaberoder Mitarbeiter des Unternehmens den Nachweis einerBauvorlageberechtigung gem. § 53 NBauO (Niedersächsische Bauordnung) mit sich führt. Für dieEigenerklärung ist die Anlage V "Formblatt Eignung" zu verwenden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung - Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherungeines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Ausreichend ist entweder ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopieausreichend) oder eine Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummengeschlossen werden wird (Kopie ausreichend).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft - Eigenerklärung zur Zahl der jahresdurchschnittlichbeschäftigten Arbeitskräfte: Eigenerklärungüber die Zahl der in den letzten drei Kalenderjahren (2022-2024) jahresdurchschnittlichen Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.Für die Eigenerklärung ist die Anlage V "Formblatt Eignung" zu verwenden.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards - Nachweis eines Qualitätssicherungssystems: GültigeZertifizierung nach DIN/ISO 9001(Kopie ausreichend) oder eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreicheingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers.
Spezifischer Jahresumsatz - Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Umsatzder Geschäftsjahren 2022 bis 2024, welche Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführtenAufträgen (jeweils gerundet auf volle 100.000 EUR). Für die Eigenerklärung ist die Anlage V "Formblatt Eignung" zu verwenden
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (mind. 3 Stück je Kategorie) je - Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbarenLeistungen (Referenzen): Auflistung der Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Angabe des Auftraggebers unter namentlicherNennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, -Projektbezeichnung, - Kurzbezeichnungdes Projektes, - Leistungsumfang, - Ausführungszeitraum. "VergleichbareLeistungen" erfüllen die folgenden Anforderungen - vom Bewerber erbrachte Leistungen über Ingenieurbauwerkefür Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung (§§ 41 ff. HOAI), mit Gesamtprojektbaukostennach DIN 276 der Kostengruppen 200 - 700 in Höhe von mind. 5 Mio. EUR (netto), mind. Honorarzone 2 oder mehr und die Abdeckung von mind. 4 Leistungsphase(Referenzkategorie 1). Insgesamt sind mind. 3 Referenzen einzureichen. - vom Bewerbererbrachte Leistungen über Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), mit Gesamtprojektbaukosten nach DIN 276 derKostengruppen 200 - 700 in Höhe von mind. 5 Mio. EUR (netto), mind. Honorarzone 2 oder mehr und die Abdeckung von mind. 3 Leistungsphasen (Referenzkategorie 2). Insgesamt sind mind. 3 Referenzen einzureichen. - vom Bewerber erbrachteLeistungen über Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe Abwasseranlagen (§§ 53 ff.HOAI), mit Gesamtprojektbaukosten nach DIN 276 der Kostengruppen 200 - 700 in Höhe von mind.5 Mio. EUR (netto), mind. Honorarzone 2 oder mehr und die Abdeckung von mind. 4 Leistungsphasen(Referenzkategorie 3). Insgesamt sind mind. 3 Referenzen einzureichen. Die Mehrfachbenennungvon Referenzen sind zulässig, sofern sie sich auf inhaltlich verschiedene Leistungsbilderbeziehen. Die Referenzkategorien 1 bis 3 können als Einzelreferenzen oder kumulativ als Gesamtreferenz nachgewiesen werden. Werden alle Referenzkategorienin Einzelreferenzen nachgewiesen, sind insgesamt mind. 3 Einzelreferenzen je Referenzkategorie (also insgesamt 9 Einzelreferenzen) einzureichen; werden alle Referenzkategorien jeweils in einer Gesamtreferenz nachgewiesen, sind mind. 3 Gesamtreferenzeneinzureichen. Bei dem Nachweis der Referenzkategorien in einer Gesamtreferenz müssen dieGesamtprojektbaukosten mind. 5 Mio. EUR (netto) betragen. Um einen ausreichenden Wettbewerbsicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 10 Jahren (die 10-Jahresfristendet mit Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre beendet worden sein (Beginn kannaußerhalb der 10-Jahresfrist liegen). Die Leistungen sind als beendet anzusehen, sobald die Abnahmedurch den Referenzauftraggeber erfolgt ist. Ein Formular für die Eigenerklärung zu den Referenzen befindet sich in der Anlage V "Formblatt Eignung".
gem. Generalplanervertrag