Der Bayerische Rundfunk (BR) plant auf seinem Stammgelände in München Freimann an der Floriansmühlstraße unter dem Begriff "Anpassung und Sanierung im Bestand (ASB)" die Sanierungsmaß-nahmen des Bestandshauses 11.
Das Haus 11 hat eine Gesamtlänge von ca. 70 m und eine Breite von 14 mDie Erschließung des zweifach abgewinkelten Gebäudes erfolgt von der Ostseite über eine Freitreppe in den Eingangsbereich des hochgelegenen Erdgeschosses. Von dort führen zwei Treppenhäuser (TH A und TH B) in die oberen Vollgeschosse (1.OG, 2.OG, 3.OG), das Untergeschoss sowie das Dachgeschoss.Dem Eingangsbereich und dem Treppenhaus A zugeordnet ist ein Twin-Aufzug, dessen zwei Kabinen sämtliche Geschosse erschließen. Diese Aufzüge sind während der Baumaßnahme außer Betrieb. Ein weiterer Aufzug mit barrierefreien Abmessungen befindet sich im Treppenhaus B am Südostende des Gebäudes. Es ist geplant, diesen während und nach der Abbruchmaßnahmen als Lastenaufzug für die Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen.Ein zusätzlicher Verbindungsgang im Unter- und Erdgeschoss führt zu Haus 4c. Zu Haus 12 besteht ein geschlossener Übergang im 1. und 2. Obergeschoss. Zu diesen beiden Gebäuden erfolgt während der Baumaßnahme eine Abtrennung in F90 Qualität.Die Baumaßnahme beinhaltet UG, EG, 1.OG bis 3.OG Das Haus 11 wurde 1989-1990 erbaut.Das Untergeschoss beinhaltet im Wesentlichen Büroräume und Technikräume. Im Erdgeschoss befinden sich der Eingang, Büroräume, Workcafé und Konferenzzone. Das 1.OG bis 3.OG beinhalten, Workcafés, Büro- und Besprechungsräume.
Kurzbeschreibung:Das Leistungsverzeichnis Bodenbeläge umfasst folgende Leistungen im Haus 17B:Schleifen von alten EstrichflächenBodenbelag TeppichBodenbelag LinoleumBodenbelag Linoleum ableitfähigAbdecken Bodenbeläge
Gegenstand dieser Ausschreibung sind:Untergrund reinigen ca. 4.500 m2Vollflächiges Abschleifen Bestandsestrich ca. 4.500 m2Ausgleichsspachtelung Boden ca. 4.500 m2Mehraufwand Bodenbeläge Deckel Bodenkanal (Metall) ca. 1.240 mBodenbelag Nadelfilz ca. 4.000 m2Sockelleisten Nadelfilz ca. 2.650 mSockelleisten Holz ca. 930 mBodenbelag Linoleum ca. 230 m2Bodenbelag Linoleum ableitfähig ca. 270 m2Sockelleisten Linoleum ca. 480 mAbdecken Bodenbelag ca. 4.500 m2
Es werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers als Vertragsbestandteil vereinbart.
Die Regelungen dieses Formblattes 214.H Punkt 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) gelten nicht. Stattdessen gelten die Regelungen zur Vertragsstrafe gemäß Ziff. 11.00. AVB.
Die Bezugsgröße für die Regelung in Punkt 4 dieses Formblattes 214.H zur Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B) ist die im Vertrag vereinbarte Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge).
Die Regelungen dieses Formblattes 214.H Punkt 5 Sicherheitsleistungen für Mangelansprüche gelten nicht. Stattdessen gilt die Regelung zur Sicherheitsleistung gemäß Ziff. 12.02. AVB.
Ferner gelten die weiteren besonderen Vertragsbedingungen gemäß Formblatt 214.HW.
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
keine
Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Angabe einer Präqualifizierung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):