Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Abruf von Leistungen über die Bereitstellung und das Hosting einer IT-Management Plattform (SaaS). Die Softwarelösung muss mit Serviceleistungen wie Überwachung und Störungsbeseitigung, Datensicherung und -wiederherstellung, Installation von Software-Updates, zur Verfügung gestellt werden. Weitere Anforderungen ergeben Sich aus der Rahmenvereinbarung - kaufmännischer Teil und der Rahmenvereinbarung - fachlicher Teil.
Die Rahmenvereinbarung soll mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen werden.
Die Höchstabnahmemengen sind:Lizensierung: 48 Monate Supportleistungen: 48 x max. 20 Stunden pro MonatTechnische Dienstleistungen: max. 600 StundenHinzunahme von zusätzlichen Endgeräten: max. 500
Der Bayerische Rundfunk (BR) benötigt ein umfassendes SaaS-System für ein kombiniertes Server-Monitoring und Patchmanagement, das sowohl Linux- als auch Windows-Server abdeckt. Da-bei müssen kostenfrei und ohne zusätzlichen Konfigurationsaufwand eigene Überwachungsregeln erstellt werden können, Systemalarme müssen vom BR selbst konfiguriert werden können. Zudem müssen eigene Skripte integrierbar sein und deren Ergebnisse in das Monitoring einbezogen wer-den können. Das Patchmanagement erlaubt die zeitgesteuerte Installation von Patches und das Ausführen von Skripten zur Softwareverteilung auf Windows-Servern. Eine API muss die Verwaltung von Benutzerkonten und Servergruppen ermöglichen.Das Monitoring von rund 2.000 Servern, die monatlich dynamisch lizensiert werden müssen, wird von etwa 20 Betriebssystemadministratoren genutzt, das Patchmanagement von etwa weiteren 100 Personen. Der Zugriff erfolgt über Browser wie Firefox, Chrome und Edge.Zur Unterstützung der Betriebsadministratoren bei Fehlerbehebung, Erstellung von Automatisierungen sowie bei architektonischen Fragen zum Monitoring und Patchmanagement muss an Werktagen von 8.00 - 17.00 Uhr seitens des Auftragnehmers ein 2. und 3. Level Support zur Verfügung gestellt werden. Der 1. Level (Nutzer) Support erfolgt durch den BR.Zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (Integration aller Server, initiale Konfiguration des Systems, Automatisierung von Monitoring u. Patchmanagement) benötigt der BR zusätzliche Unterstützung durch den Auftragnehmer, die Abrechnung erfolgt als Pauschale.Darüber hinaus muss es möglich sein, nach Vereinbarung zusätzliche systembezogene Dienstleistungen einzukaufen, die nach Zeitaufwand auf Basis eines fest vereinbarten Tagessatzes abgerechnet werden.
Die Rahmenvereinbarung soll mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen werden.Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch bis zu zwei Male um jeweils 12 Monate, wenn keine der beiden Parteien diese Vereinbarung 6 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Der Auftraggeber hat die Option, technische Dienstleistungen stundenweise abzurufen. Ebenso hat er die Option, bis zu 200 Endgeräte jährlich hinzuzunehmen oder wegzu-nehmen.Es besteht für den Auftraggeber jedoch keine Abnahmeverpflichtung für diese Optio-nen.
September 2027
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Keine
Anlage 8 - Referenzangaben (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Bonitätsnachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Handelsregisterauszug) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):