Unter der Federführung des Bayerischen Rundfunks (Lead Buyer) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer angestrebt. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Beschaffung eines Projekt-Portfolio Management Tool auf Basis von Microsoft 365 inkl. Implementierung sowie Softwarepflege-, Wartungs- und Supportleistungen. Weiterhin soll dieses Tool für einzelne Rundfunkanstalten angepasst und weiterentwickelt werden. Nach Inbetriebnahme und Abnahme je Rundfunkanstalt muss Service und Support über die gesamte durch den Auftragnehmer bzw. den Hersteller des PM-Planungstools gewährleistet werden.Die Leistungen des Auftragnehmers werden überwiegend remote, aber ggf. auch vor Ort jedoch immer eigenverantwortlich erbracht werden. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption, um jeweils 24 weitere Monate auf maximal 96 Monate abgeschlossen.Die Höchstabnahmemenge an "Miete" von Voll-Lizenzen beträgt 1500 Stück pro JahrDie Höchstabnahmemenge an "Miete" von eingeschränkten Lizenzen beträgt 1200 Stück pro Jahr.Die Höchstabnahmemenge an Installationen beim Auftraggeber und den Bezugsberechtigten beträgt 8 (acht).Die Höchstabnahmemenge an Dienstleistungsstunden beträgt 16180.
Die Einführung eines modernen Projekt- und Portfoliomanagement-Systems bei ver-schiedenen Rundfunkanstalten markiert einen grundlegenden Schritt zur Neuausrich-tung der internen Projektorganisation. Im Mittelpunkt steht die Überwindung der bislang bestehenden Insellösungen und Medienbrüche, die durch den Einsatz verschiedener, nicht miteinander vernetzter Tools und manueller Prozesse entstanden sind. Diese Situ-ation führte zu redundanter Datenhaltung, erhöhtem Abstimmungsaufwand und einer eingeschränkten Transparenz über den gesamten Projektlebenszyklus hinweg.Mit der neuen zentralen, digitalen Lösung sollen sämtliche relevanten Projektinformatio-nen und -prozesse in einer einheitlichen Plattform zusammengeführt werden. Ziel ist es, die gesamte Projektlandschaft - von der Initiierung über die Planung und Durchführung bis zum Abschluss - durchgängig und nachvollziehbar abzubilden. Dadurch wird nicht nur die Datenqualität verbessert, sondern auch die Effizienz der Zusammenarbeit und die Steuerungsfähigkeit des Managements deutlich erhöht. Die neue Systemlandschaft soll zudem die strategische Budget- und Ressourcenplanung, die Genehmigungspro-zesse sowie die kaufmännische Steuerung vereinfachen und automatisieren.Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Integration mit bestehenden Systemen wie ERP (SAP) und Aufgabenmanagement, um einen nahtlosen Datenaustausch und eine ganzheitliche Sicht auf alle Projekte und Ressourcen zu ermöglichen. Weiterhin soll die-se Lösung einfach auf weitere Rundfunkanstalten adaptiert und in Betrieb genommen werden können. Insgesamt entsteht so die Grundlage für eine zukunftsfähige, transparente und effizien-te Projektorganisation, die den Anforderungen eines modernen Medienunternehmens gerecht wird und die digitale Transformation innerhalb der Rundfunkanstalten nachhaltig unterstützt.
Lieferungen und Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung können von allen Bezugs-berechtigten in Anspruch genommen werden. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind: - Norddeutscher Rundfunk (NDR)- Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)- Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)- Bayerischer Rundfunk (BR)- Deutsche Welle (DW)- Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)- Deutschlandradio- Südwestrundfunk (SWR)
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 48 Monaten. Sie beginnt am 01.04.2026 und endet am 31.03.2030. Die Rahmenvereinbarung kann über die Grundlaufzeit hinaus optional zwei Mal um je-weils weitere 24 Monate auf max. 96 Monate verlängert werden. Die jeweilige Verlänge-rung tritt nach Ablauf der Grundlaufzeit bzw. der Verlängerungszeit automatisch in Kraft, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich anzeigt, dass die Rahmenvereinbarung nicht verlängert wird.
Die im Preisblatt angegebenen Mengen sind optionale Höchstmengen. Die Mindestabnahmemengen sind in den kaufmännischen Vertragsbedingungen in Kapitel 8 angegeben.
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
keine
Keine
Anlage 8 - Nachweis von 3 Referenzprojekten (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Bonitätsnachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Handelsregisterauszug) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis einer gültigen Microsoft Zertifizierung als "Microsoft Solution Partner" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis einer "SAP Stay-Certified" Zertifizierung. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis des Herstellers, dass die Software bzw. das Produkt durch den Bieter vertrieben werden darf. Dies gilt nicht, wenn der Bieter selbst Hersteller der Software bzw. des Produkts ist. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis des Herstellers, dass die angebotene Software bzw. das ange-botene Produkt bereits über eine ausreichend große Kundenbasis verfügt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):