Der Bayerische Rundfunk (BR) plant auf seinem Stammgelände in München Freimann an der Floriansmühlstrasse unter dem Begriff "Anpassung und Sanierung im Bestand (ASB)" die Sanierungsmaßnahmen des Bestandshauses 11.Im Zuge der v. g. Sanierung von Haus 11 sollen die beiden vorhandenen Aufzugsanlagen aus dem Jahre 1988 komplett erneuert werden. Das Leistungsverzeichnis "Aufzugsanlage" umfasst folgende Leistungen:? Vollständige Demontage von zwei Personenaufzugsanlagen, jeweils5 Haltestellen, 5 Schachtüren, FH ca. 14 m, Tragmittel Seil? Herstellen von Abschrankungen bei Fahrschachtzugängen? Lieferung und Montage von zwei neuen Personenaufzugsanlagen? Lieferung und Montage von 10 Mauerumfassungszargen? Lieferung und Montage von 5 Etagen-Paneels? Lieferung und Montage von 2 Schachtentrauchungs-Anlagen? Baustelleneinrichtung für die eigene Leistung? Inspektion- und Wartungs- Leistungen
Personenaufzug, 630 kg / 8 Personen 2 St.5 Haltestellen, ca. 13,7 m FörderhöheAntrieb und Servicetableau im Triebwerksraum 1 St.Aufzugsteuerung als offenes System 1 St.Etagen-Paneels 5 St.Dynamische Brandfallsteuerung 1 St.Mauerumfassungszargen aus Edelstahl 10 St.Schachtentrauchung nach EnEV 1 St.
Es werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers als Vertragsbestandteil vereinbart.
Die Regelungen dieses Formblattes 214.H Punkt 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) gelten nicht. Stattdessen gelten die Regelungen zur Vertragsstrafe gemäß Ziff. 11.00. AVB.
Die Bezugsgröße für die Regelung in Punkt 4 dieses Formblattes 214.H zur Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B) ist die im Vertrag vereinbarte Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge).
Die Regelungen dieses Formblattes 214.H Punkt 5 Sicherheitsleistungen für Mangelansprüche gelten nicht. Stattdessen gilt die Regelung zur Sicherheitsleistung gemäß Ziff. 12.02. AVB.
Ferner gelten die weiteren besonderen Vertragsbedingungen gemäß Formblatt 214.HW.
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
keine
Keine
Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Angabe einer Präqualifizierung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):