Die Digitalisierung wird das Gesundheitswesen künftig weiter und nachhaltig verändern.Die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung medizinischer Daten beflügelt die Forschung, revolutioniert Therapien und sorgt dafür, dass wir immer gesünder, länger und besser leben. Diesen Prozess in Deutschland entschlossen voranzutreiben und konstruktiv mitzugestalten, ist Ziel, Aufgabe und Mission der gematik.Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Mit der Defini-tion und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt.
Für die Entwicklung ihrer Produkte für die Telematikinfrastruktur (TI) nutzt die gematik eine Software-Entwicklungsplattform, die von der Spezifikation über Referenzimplementierungen und Service- und Testprodukte bis hin zu produktiven Komponenten bzw. Diensten im deutschen Gesundheitswesen wie der E-Rezept App oder den DEMIS-Diensten reicht. Diese Software-Entwicklungsplattform besteht aus mehreren Diensten und Komponenten. Ein wesentlicher Bestandsteil dieser Plattform ist die Software Lösung Jetbrains des gleichnamigen Herstellers. Das Produkt wurde als Werkzeug für die Softwareentwicklung seit 2016 stufenweise in der gematik eingeführt und ist eine moderne und marktübliche Plattform zur Entwicklung und Bearbeitung von Quellcodes.
Diese stabile Entwicklungsumgebung dient zur die Weiterentwicklung der gematik-Produkte in Zusammenarbeit mit Herstellern, Anbietern und weiteren Teilnehmern im digitalen Gesundheitswesen. Diese Software Lizenz "All Products pack" enthält den Zugriff auf alle JetBrains-Desktop-Tools bestehenden aus mehreren Einzelkomponenten. Das Produkt ist inzwischen eng in die Werkzeugkette der gematik-Softwareentwicklung integriert bzw. mit anderen Diensten verzahnt.
Mit dieser Ausschreibung beabsichtigt die gematik die Verlängerung der genannten Software Lösung für eine Laufzeit von drei Jahren zu beschaffen mit einer Mindestmenge an 140 Nutzer Lizenzen mit der Möglichkeit von flexiblen Lizenz Erweiterungen während der angegebenen Vertragslaufzeit. Nach dem Ablauf der initialen Vertragslaufzeit von drei (3) Jahren soll weiterhin eine Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr für zwei weitere Jahre angeboten werden. Die aktuelle Laufzeit der Lizenzen endet am 18.05.2026, die Verlängerung der Jetbrains Lizenzen muss nahtlos zu diesem Zeitpunkt erfolgen.
Die Laufzeit der Überlassungsvereinbarung soll drei (3) Jahre betragen, mit der Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein (1) Jahr zu verlängern.
Elektronische Lieferungen erfolgen ausschließlich an das gematik Lizenzmanagement, E-Mail: licmgmt@gematik.de.
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; 5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
Sofern Angebote unvollständig eingegangen sind, behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen - soweit zulässig - nachzufordern. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen gleichwohl zum Ausschluss des Angebots, wenn nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens von einer Nachforderung abgesehen wird.
gem. § 21 iVm. § 23 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 iVm. § 21 MiLoG und § 21 SchwarzArbG (Eigenerklärung gem. Anlage 04)
gem. §§123, 124 GWB (Eigenerklärung gem. Anlage 04)
Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) mit Deckungssummen in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe nachzuweisen.
Sofern eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) noch nicht besteht, ist zu erklären, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. In dem Zuge ist eine Erklärung eines Versicherers, aus der hervorgeht, dass er zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist, als Anlage beizufügen.
Erklärung über den Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind Angaben zum durchschnittlichen Jahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 - 2024) einzureichen.
Erklärung zu widerstreitenden Interessen bei der Auftragsdurchführung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist eine Erklärung abzugeben, dass der Bewerber/Bieter die ausgeschriebenen Leistungen allein im Interesse des Auftraggebers und unabhängig von anderen, ggf. mit dem Auftrag verknüpften, marktstrategischen (eigenen oder Dritt-) Interessen erbringen wird.
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Sofern eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (oder in einem vergleichbaren Register) besteht, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Auszug), der nicht älter als 3 Monate ist, gerechnet ab der Abgabefrist des Verfahrens, einzureichen.
Umsatzangaben zu vergleichbaren Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen - Verkauf von Software Lizenzen - vergleichbar sind - muss in den letzten drei Jahren mindestens 800.000 EUR (netto) pro Jahr betragen (Mindestanforderung).
Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung - Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) mit Deckungssummen in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe nachzuweisen. Sofern eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) noch nicht besteht, ist zu erklären, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. In dem Zuge ist eine Erklärung eines Versicherers, aus der hervorgeht, dass er zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist, als Anlage beizufügen.
Handelsregisterauszug - Sofern eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (oder in einem vergleichbaren Register) besteht, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Auszug), der nicht älter als 3 Monate ist, gerechnet ab der Abgabefrist des Verfahrens, einzureichen.
Umsatzangaben des Unternehmens - Umsatzangaben (netto) über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens: Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Umsatzangaben zu vergleichbaren Leistungen - Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen - Verkauf von Software Lizenzen - vergleichbar sind - muss in den letzten drei Jahren mindestens 800.000 EUR (netto) pro Jahr betragen (Mindestanforderung).
Keine weiteren Angaben