Digitale Patientenrechnung HL7 FHIR Beratung 2025-2029
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.08.2025
08.09.2025 12:00 Uhr
08.09.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

gematik GmbH
HRB 96351
Friedrichstr. 136
10117
Berlin
Deutschland
DE300
Rechtsabteilung / Vergabestelle
vergabestelle@gematik.de
+49 3040041-0
+49 30-40041111

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
991-02380-92
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85000000-9
72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenständlich ist ein Rahmenvertrag über den Abruf von Beratungsleistungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer für eine Laufzeit von 4 Jahren. Inhaltlich handelt es sich um Beratungen im Kontext zum Datenmodel basierend auf FHIR Profilen von HL7 International sowie HL7 Deutschland in Verbindung mit dem Projekt Entwicklung und Betrieb TI-Fachdienst Digitale Patientenrechnung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Einzelabrufe erfolgen zu konkreten Fragestellungen im Kontext zum Datenmodel basierend auf FHIR Profilen von HL7 International sowie HL7 Deutschland in Verbindung mit dem Projekt Entwicklung und Betrieb TI-Fachdienst Digitale Patientenrechnung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
240.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y53YTCM7T5L4

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

22
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Möglichkeit der Nachforderung und Aufklärung:
Sofern Angebote unvollständig eingegangen sind, behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen - soweit zulässig - nachzufordern. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen gleichwohl zum Ausschluss des Angebotes, wenn nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens von einer Nachforderung abgesehen wird.
Sofern Angebotspreise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, verlangt der Auftraggeber von den betroffenen Bietern Aufklärung und die Plausibilisierung der Angebotspreise. Gleiches gilt, wenn die Angebote widersprüchliche Angaben enthalten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

gem. §§123, 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 250.000 EUR pro Schadensfall und pro Jahr für Vermögensschäden nachzuweisen.

Sofern eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) noch nicht besteht, ist zu erklären, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. In dem Zuge ist eine Erklärung eines Versicherers, aus der hervorgeht, dass er zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist, als Anlage beizufügen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Sofern eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (oder in einem vergleichbaren Register) besteht, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Auszug), der nicht älter als 3 Monate ist, gerechnet ab der Abgabefrist des Verfahrens, einzureichen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Unternehmensbezogene Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind mindestens zwei unternehmensbezogene Referenzprojekte mit den untenstehenden jeweiligen Anforderungen nachzuweisen, die nach ihrer Art und ihrem Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie Beratungsleistungen beinhaltet, die in einem ver-gleichbaren thematischen Umfeld erbracht worden sind und eine vergleichbare Problemstellung und Komplexität vorweisen können. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn hier mindestens 100 Beratungsstunden geleistet worden sind. Entscheidend für die Berechnung des Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist.

Eine Referenz ist vergleichbar, wenn es die folgenden Anforderungen (a) bis (d) kumulativ erfüllt:
(a) Auftragsgegenstand umfasste Beratungsleistung, die einem vergleichbaren thematischen Umfeld erbracht worden ist,
(b) erbracht im Gesundheits- oder Versicherungs- oder Finanzwesen,
(c) erbracht in den letzten 3 Jahren
und
(d) Auftragsvolumen umfasste mindestens 100 Beratungsstunden.

Es muss mindestens ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, welches thema-tisch im Gesundheitssektor erbracht worden ist.

Es muss mindestens ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, welches thema-tisch in Kontext der Telematikinfrastruktur erbracht worden ist.

HINWEISE:
Bieter, die nicht sämtliche der oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen!

Bei Bietergemeinschaften werden die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsprüfung bezüglich der Anforderungen nach obiger Ziffer VIII. und IX. als Gesamtheit betrachtet. Diese müssen insgesamt, also in Kombination, sämtliche in Ziffer VIII. und IX. aufgestellten Voraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt sinngemäß, wenn ein Bieter auf die vergaberechtliche Eignungsleihe zurückgreift.

Bei den Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit handelt es sich ausschließlich um unternehmensbezogene Referenzen. Diese Referenzen dürfen zu den personenbezogenen Referenzen im Dokument "Angaben zum vorgesehenen Projektteam (Anlage-02a)" abweichen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung - Der Bieter hat über eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleich-bare marktübliche Versicherung) mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 250.000 EUR pro Schadensfall und pro Jahr für Vermögensschäden zu verfügen und einen entsprechenden Nachweis als Anlage beizufügen.
ODER
wenn eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) noch nicht besteht, eine Erklärung abzugeben, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. Eine Erklärung eines Versicherers, aus der hervorgeht, dass er zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit unserem Unternehmen bereit ist, ist als Anlage beizufügen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen - Es sind mindestens zwei unternehmensbezogene Referenzprojekte mit den untenstehenden jeweiligen Anforderungen nachzuweisen, die nach ihrer Art und ihrem Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie Beratungsleistungen beinhaltet, die in einem ver-gleichbaren thematischen Umfeld erbracht worden sind und eine vergleichbare Problemstellung und Komplexität vorweisen können. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn hier mindestens 100 Beratungsstunden geleistet worden sind. Entscheidend für die Berechnung des Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist.

Eine Referenz ist vergleichbar, wenn es die folgenden Anforderungen (a) bis (d) kumulativ erfüllt:
(a) Auftragsgegenstand umfasste Beratungsleistung, die einem vergleichbaren thematischen Umfeld erbracht worden ist,
(b) erbracht im Gesundheits- oder Versicherungs- oder Finanzwesen,
(c) erbracht in den letzten 3 Jahren
und
(d) Auftragsvolumen umfasste mindestens 100 Beratungsstunden.

Es muss mindestens ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, welches thema-tisch im Gesundheitssektor erbracht worden ist.

Es muss mindestens ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, welches thema-tisch in Kontext der Telematikinfrastruktur erbracht worden ist.

HINWEISE:
Bieter, die nicht sämtliche der oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen!

Bei Bietergemeinschaften werden die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsprüfung bezüglich der Anforderungen nach obiger Ziffer VIII. und IX. als Gesamtheit betrachtet. Diese müssen insgesamt, also in Kombination, sämtliche in Ziffer VIII. und IX. aufgestellten Voraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt sinngemäß, wenn ein Bieter auf die vergaberechtliche Eignungsleihe zurückgreift.

Bei den Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit handelt es sich ausschließlich um unternehmensbezogene Referenzen. Diese Referenzen dürfen zu den personenbezogenen Referenzen im Dokument "Angaben zum vorgesehenen Projektteam (Anlage-02a)" abweichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vorliegend werden keine besonderen Bedingungen an die Ausführungen des Auftrags (Ausführungsbedingungen) im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB festgelegt. Alle allgemeingültigen Bedingungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung und Vertrag).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung