Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung wissenschaftlicher Evaluationen der Telematikinfrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen. Ziel ist die regelmäßige Erhebung von Akzeptanz, Praxistauglichkeit und Wirkungsgrad der TI-Anwendungen sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung.
Unter einer Rahmenvereinbarung werden - je nach Bedarf des Auftraggebers - Aufträge zur Durchführung von Evaluationen in zwei Modulen vergeben:- Pilotierungsbegleitende Evaluation (Pilot-WEV): Begleitung neuer Anwendungen und Dienste während der Einführung in Modellregionen.- Produktivbetriebsbegleitende Evaluation (Produktiv-WEV): Jährliche bundesweite Befragungen zur Nutzung und Akzeptanz der TI-Anwendungen.Die Leistungen umfassen u. a. die Erstellung von Studiensteckbriefen, Fragebögen und Interviewleitfäden, die Durchführung qualitativer und quantitativer Erhebungen, die Datenanalyse sowie die Berichterstellung.Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal 4 Jahre. Leistungen können bis zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung i.H.v. 1.445.000,00 EUR abgerufen werden.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf nach 2 (zwei) Jahren. Der Auftraggeber hat das Recht, die Rahmenvereinbarung 2 (zwei) Mal mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Laufzeitende für jeweils ein Jahr zu verlängern.
Die Leistungen des Auftragnehmers können neben dem Haupterfüllungsort auch am Sitz des Auftragnehmers erbracht werden.
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes sind die von der Vergabestelle zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber/Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; 5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist Deutsch; 6) Der Auftraggeber wird für das weitere Vergabeverfahren max. drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose auswählen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die benannte Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen unterschritten wird. Sollte die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als die vorgegebene maximale Bewerberanzahl die Eignungsanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb auswählen. Dabei wird der Auftraggeber die Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bewerten und gewichten. Im Ergebnis dessen werden die 3 bestplatzierten Bewerber (d.h., diejenigen mit der höchsten Gesamt-Wertungspunktzahl nach Maßgabe der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb, Anlage 06) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand der drittplatzierten Bewerber werden alle gleichplatzierten Bewerber und damit mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststehen; 8) Nur die ausgewählten Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (zweite Phase des Vergabeverfahrens), können anschließend ein Erstangebot abgeben und am weiteren Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, bereits auf eines dieser Angebote den Zuschlag zu erteilen, ohne über den Angebotsinhalt zu verhandeln. Sollte über den Angebotsinhalt verhandelt werden, wird der Auftraggeber mit allen ausgewählten Bietern, die form- und fristgerecht ein Erstangebot eingereicht haben, Verhandlungsgespräche mit dem Ziel führen, die Angebote zu optimieren. Dafür wird der Auftraggeber diese Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung zu Verhandlungen und hiernach zur Abgabe endgültiger Angebote auffordern.9) Sollte der Zuschlag bereits ohne Verhandlungsrunde auf ein verbindliches Angebot erteilt werden können, behält sich die Vergabestelle gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Zuschlagserteilung und damit den Vertragsschluss auf das nach Durchführung der Angebotswertung bestplatzierte Angebot ohne weitere Verhandlungen vor.
Möglichkeit der Nachforderung und Aufklärung:Sofern Teilnahmeanträge bzw. Angebote unvollständig eingegangen sind, behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen - soweit zulässig - nachzufordern. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen gleichwohl zum Ausschluss des Teilnahmeantrags bzw. Angebotes, wenn nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens von einer Nachforderung abgesehen wird.Sofern Angebotspreise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, verlangt der Auftraggeber von den betroffenen Bietern (im Rahmen der späteren Angebotsphase) Aufklärung und die Plausibilisierung der Angebotspreise. Gleiches gilt entsprechend, wenn die Teilnahmeanträge bzw. Angebote widersprüchliche Angaben enthalten.
gem. §§ 123, 124 GWB
Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) mit Deckungssummen in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe nachzuweisen.
Sofern eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) noch nicht besteht, ist zu erklären, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. In dem Zuge ist eine Erklärung eines Versicherers, aus der hervorgeht, dass er zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist, als Anlage beizufügen.
Erklärung über den Bestand an Mitarbeitern (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es sind Angaben zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl (jeweils Vollzeitäquivalent für die letzten drei Geschäftsjahre (2023 - 2025)) mit Fachkenntnissen in verschiedenen Bereichen (medizinische und pflegespezifische Fachkenntnisse im Gesundheitswesen, statistisch-analytische sowie methodische Fachkenntnisse, TI-spezifische Fachkenntnisse) einzureichen.
Die durchschnittliche Gesamtanzahl der Beschäftigten muss zumindest im Jahr 2025 mindestens 30 Mitarbeiter betragen haben. Die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten in jedem der benannten anderen Bereiche muss zumindest im Jahr 2025 jeweils mindestens 2 Mitarbeiter betragen haben.
Erklärung über den Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es sind Angaben zum durchschnittlichen Jahresumsatz für die letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 bis 2024) sowie für das Geschäftsjahr 2025 einzureichen.
Mindestanforderung: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens 600.000 EUR (netto) pro Jahr betragen.
Handelsregisterauszug (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Sofern eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (oder in einem vergleichbaren Register) besteht, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Auszug), der nicht älter als 3 Monate ist, gerechnet ab der Teilnahmefrist des Verfahrens, einzureichen.
Unternehmensbezogene Referenzprojekte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie Beratungs- und Dienstleistungen beinhaltet, die die Konzeption, Durchführung sowie Auswertung wissenschaftlicher Evaluationen im Bereich digitales Gesundheitswesen umfassen. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die entsprechenden Leistungen in dieser Zeit begonnen und für mindestens vier Monate erbracht worden sind. Der 3-Jahreszeitraum umfasst dabei die Jahre 2023, 2024, 2025 und das begonnene Jahr 2026.
Mindestanforderungen: - Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.- Das Auftragsvolumen je Referenzprojekt muss einen Mindestauftragswert i.H.v. 40.000 EUR (netto) aufweisen.
Erklärung zu widerstreitenden Interessen bei der Auftragsdurchführung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es ist eine Erklärung abzugeben, dass der Bewerber/Bieter die ausgeschriebenen Leistungen allein im Interesse des Auftraggebers und unabhängig von anderen, ggf. mit dem Auftrag verknüpften, marktstrategischen (eigenen oder Dritt-) Interessen erbringen wird.
Referenzen - Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie Beratungs- und Dienstleistungen beinhaltet, die die Konzeption, Durchführung sowie Auswertung wissenschaftlicher Evaluationen im Bereich digitales Gesundheitswesen umfassen. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die entsprechenden Leistungen in dieser Zeit begonnen und für mindestens vier Monate erbracht worden sind. Der 3-Jahreszeitraum umfasst dabei die Jahre 2023, 2024, 2025 und das begonnene Jahr 2026.
Bestand an Mitarbeitern - Es sind Angaben zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl (jeweils Vollzeitäquivalent für die letzten drei Geschäftsjahre (2023 - 2025)) mit Fachkenntnissen in verschiedenen Bereichen (medizinische und pflegespezifische Fachkenntnisse im Gesundheitswesen, statistisch-analytische sowie methodische Fachkenntnisse, TI-spezifische Fachkenntnisse) einzureichen.
Umsatz - Es sind Angaben zum durchschnittlichen Jahresumsatz für die letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 bis 2024) sowie für das Geschäftsjahr 2025 einzureichen.
Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung - Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) mit Deckungssummen in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe nachzuweisen.
Erklärung zu widerstreitenden Interessen bei der Auftragsdurchführung - Es ist eine Erklärung abzugeben, dass der Bewerber/Bieter die ausgeschriebenen Leistungen allein im Interesse des Auftraggebers und unabhängig von anderen, ggf. mit dem Auftrag verknüpften, marktstrategischen (eigenen oder Dritt-) Interessen erbringen wird.
Handelsregisterauszug - Sofern eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (oder in einem vergleichbaren Register) besteht, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Auszug), der nicht älter als 3 Monate ist, gerechnet ab der Teilnahmefrist des Verfahrens, einzureichen.
Vorliegend werden keine besonderen Bedingungen an die Ausführungen des Auftrags (Ausführungsbedingungen) im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB festgelegt. Alle allgemeingültigen Bedingungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung und Vertrag).