Die AWIGO GmbH ("AWIGO") ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Für die rund 360.000 Einwohner in 34 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist sie für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung zuständig. Dabei handelt es sich um verschiedenste Abfallströme, insbesondere Restmüll-, Papier-, Bio- und Leichtverpackungsabfälle. Hierfür sollen Zwei- und Vierradbehälter für das Jahr 2027 beschafft werden. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Zwei- und Vierradbehältern mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten und festgelegten Höchstmengen geschlossen werden.
Die AWIGO GmbH ("AWIGO") ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Für die rund 360.000 Einwohner in 34 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist sie für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung zuständig. Dabei handelt es sich um verschiedenste Abfallströme, insbesondere Restmüll-, Papier-, Bio- und Leichtverpackungsabfälle. Hierfür sollen Zwei- und Vierradbehälter für das Jahr 2027 beschafft werden.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von einem Jahr sowie zwei einseitigen Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen und kann somit eine maximale Laufzeit von 36 Monaten erreichen. Für die gesamte mögliche Vertragslaufzeit werden Höchstmengen gemäß § 21 Abs. 6 VgV festgelegt. Diese betragen 70.779 Zweiradbehälter sowie 2.080 Vierradbehälter. Mit Erreichen der jeweiligen Höchstmenge endet die Rahmenvereinbarung hinsichtlich der betreffenden Leistung automatisch. Darüber hinaus wurden Mindestwandstärken als verbindliche Mindestanforderungen festgelegt. Die entsprechenden technischen Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Option des Auftraggebers zur zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr.
Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft wird vorgegeben, dass die angebotenen Abfallbehälter einen Rezyklatanteil von mindestens 80 % (Post-Consumer-Rezyklat) im Behälterkörper aufweisen müssen. Die Einzelheiten und Nachweisanforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebotegegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWBspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
1) Das Fehlen geforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen;2) Eine Erstattung von Kosten/ Aufwendungen für die Erstellung der Angebote und für die Teilnahme am Vergabeverfahrenfindet nicht statt;3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens bis zum 17.08.2026, 12:00 Uhr zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen werden in digitaler Form über die Datenbank der eVergabe Plattform des DTVP zur Verfügung gestellt.4) Enthalten die Bewerberinformationen oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder Widersprüche, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen.5) Bietergemeinschaften: Die geforderten Eigenerklärungen nach III.1.3) sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaftgesondert nachzuweisen. Im Übrigen sind die Nachweise vorzulegen, die erforderlich sind,um die Eignung der Bietergemeinschaft nachzuweisen.Zudem sind vorzulegen:- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,- eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie,- eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt.6) Eignungsleihe:Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden,indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.Sofern dies zutrifft, bitte einen solchen Nachweis als Anlage dem Angebotsformular beifügen. Die Unternehmen, auf die sichein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt.Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB vorzulegen.Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß §47 Abs. 3 VgV
Unterlagen können nur innerhalb der Frist eingereicht werden.Fehlende Unterlagen werden auf gesondertes Verlangen nachgefordert
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die weiteren für das Vergabeverfahren einschlägigen gesetzlichen Ausschlussgründe nach deutschem Recht. Der Bieter hat hierfür die vom Auftraggeber bereitgestellte Eigenerklärung zu verwenden. Etwaige Ausschlussgründe und durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind vollständig anzugeben.
Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Eigenerklärung über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der Lieferung vergleichbarer Abfallbehälter, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Nachweis der Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, durch Vorlage eines entsprechenden Registerauszugs. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Soweit nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates keine Eintragungspflicht besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung vorzulegen
Nachweis einer bestehenden Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung - Nachweis einer bestehenden Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
- 3.000.000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden,- 500.000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden.
Die Jahreshöchstleistung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen. Der Nachweis ist durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen.
Sofern die geforderten Deckungssummen bei Angebotsabgabe noch nicht bestehen, genügt eine Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abschließen oder eine bestehende Versicherung entsprechend erweitern wird. Der vollständige Versicherungsschutz ist spätestens vor Leistungsbeginn durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens nachzuweisen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Referenzliste mit mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre - Referenzliste gem. Anlage 6 mit mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre mit Angabe der gelieferten Behältermengen, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftragswert und Auftraggeber
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.4. - Eigenerklärung zur Zusammenarbeit mit russischen Firmen, gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (vgl. Anlage 7)