Verfahrensangaben

Lieferung von Zwei- und Vierradbehältern

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.08.2026
25.08.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH
DE231 406 124
Niedersachsenstr. 19
49124
Georgsmarienhütte
Deutschland
DE94E
kira.wingerath@awigo.de
+4954013655351

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
04131152943
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

44613700-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die AWIGO GmbH ("AWIGO") ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Für die rund 360.000 Einwohner in 34 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist sie für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung zuständig. Dabei handelt es sich um verschiedenste Abfallströme, insbesondere Restmüll-, Papier-, Bio- und Leichtverpackungsabfälle. Hierfür sollen Zwei- und Vierradbehälter für das Jahr 2027 beschafft werden. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Zwei- und Vierradbehältern mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten und festgelegten Höchstmengen geschlossen werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die AWIGO GmbH ("AWIGO") ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Für die rund 360.000 Einwohner in 34 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist sie für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung zuständig. Dabei handelt es sich um verschiedenste Abfallströme, insbesondere Restmüll-, Papier-, Bio- und Leichtverpackungsabfälle. Hierfür sollen Zwei- und Vierradbehälter für das Jahr 2027 beschafft werden.

Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von einem Jahr sowie zwei einseitigen Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen und kann somit eine maximale Laufzeit von 36 Monaten erreichen. Für die gesamte mögliche Vertragslaufzeit werden Höchstmengen gemäß § 21 Abs. 6 VgV festgelegt. Diese betragen 70.779 Zweiradbehälter sowie 2.080 Vierradbehälter. Mit Erreichen der jeweiligen Höchstmenge endet die Rahmenvereinbarung hinsichtlich der betreffenden Leistung automatisch. Darüber hinaus wurden Mindestwandstärken als verbindliche Mindestanforderungen festgelegt. Die entsprechenden technischen Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Option des Auftraggebers zur zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH
49124
Georgsmarienhütte
Deutschland
DE94E

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Option des Auftraggebers zur zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Klimaschutz

Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft wird vorgegeben, dass die angebotenen Abfallbehälter einen Rezyklatanteil von mindestens 80 % (Post-Consumer-Rezyklat) im Behälterkörper aufweisen müssen. Die Einzelheiten und Nachweisanforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y4SYTWR4345D

Einlegung von Rechtsbehelfen

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Das Fehlen geforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen;
2) Eine Erstattung von Kosten/ Aufwendungen für die Erstellung der Angebote und für die Teilnahme am Vergabeverfahren
findet nicht statt;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens bis zum 17.08.2026, 12:00 Uhr zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen werden in digitaler Form über die Datenbank der eVergabe Plattform des DTVP zur Verfügung gestellt.
4) Enthalten die Bewerberinformationen oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder Widersprüche, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen.
5) Bietergemeinschaften: Die geforderten Eigenerklärungen nach III.1.3) sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
gesondert nachzuweisen. Im Übrigen sind die Nachweise vorzulegen, die erforderlich sind,
um die Eignung der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Zudem sind vorzulegen:
- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
- eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie,
- eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt.
6) Eignungsleihe:
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden,
indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Sofern dies zutrifft, bitte einen solchen Nachweis als Anlage dem Angebotsformular beifügen. Die Unternehmen, auf die sich
ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt.
Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§
123,124 GWB vorzulegen.
Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß §
47 Abs. 3 VgV

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Unterlagen können nur innerhalb der Frist eingereicht werden.
Fehlende Unterlagen werden auf gesondertes Verlangen nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die weiteren für das Vergabeverfahren einschlägigen gesetzlichen Ausschlussgründe nach deutschem Recht. Der Bieter hat hierfür die vom Auftraggeber bereitgestellte Eigenerklärung zu verwenden. Etwaige Ausschlussgründe und durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind vollständig anzugeben.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Eigenerklärung über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der Lieferung vergleichbarer Abfallbehälter, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Nachweis der Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, durch Vorlage eines entsprechenden Registerauszugs. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Soweit nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates keine Eintragungspflicht besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung vorzulegen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer bestehenden Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung - Nachweis einer bestehenden Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:

- 3.000.000 EUR je Schadensfall für Personen- und
Sachschäden,
- 500.000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden.

Die Jahreshöchstleistung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen. Der Nachweis ist durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen.

Sofern die geforderten Deckungssummen bei Angebotsabgabe noch nicht bestehen, genügt eine Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abschließen oder eine bestehende Versicherung entsprechend erweitern wird. Der vollständige Versicherungsschutz ist spätestens vor Leistungsbeginn durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens nachzuweisen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Referenzliste mit mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre - Referenzliste gem. Anlage 6 mit mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre mit Angabe der gelieferten Behältermengen,
Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftragswert und Auftraggeber

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
4. - Eigenerklärung zur Zusammenarbeit mit russischen Firmen, gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (vgl. Anlage 7)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung