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Verfahrensangaben

POT-01-HFR-013 Anästhesiegeräte

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.03.2026
08.04.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kliniken HochFranken (Anstalt des öffentlichen Rechts)
t:092518720
Hofer Str. 40
95213
Münchberg
Deutschland
DE249
info@kliniken-hochfranken.de
092518720

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

POT Project on time GmbH & Co. KG
t:23326663409
Buchenweg 10
58285
Gevelsberg
Deutschland
DEA56
vergabe@projectontime.de
+49 23326663409
+49 23326663419
Weitere Auskünfte
POT Project on time GmbH & Co. KG
t:23326663409
Buchenweg 10
58285
Gevelsberg
Deutschland
DEA56
vergabe@projectontime.de
+49 23326663409
+49 23326663419
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
t:981531277
Promenade 27
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
+49 981531277
+49 981531837

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33172100-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Kaufvertrages über die Lieferung und betriebsbereite Bereitstellung von insgesamt 15 Anästhesiearbeitsplätzen des Typs Atlan A350 des Herstellers Dräger Medical einschließlich Zubehör, teilweise mit integriertem Monitoring- und IT-System, für den Einsatz in den Kliniken in Münchberg und in Naila.
Die Beschaffung erfolgt als produktbezogene Vorgabe zur Vereinheitlichung der bestehenden Medizintechnik im Bereich der Anästhesie. Ziel ist es, eine einheitliche Geräteplattform einzusetzen, um Bedienkonzepte, technische Ausstattung, Zubehörkompatibilität sowie Wartungs- und Serviceprozesse standortübergreifend zu standardisieren. Durch die Vereinheitlichung sollen Schulungsaufwand und Bedienfehler reduziert, Synergieeffekte im Ersatzteil- und Zubehörmanagement genutzt sowie eine durchgängige Integration in vorhandene Monitoring- und IT-Strukturen sichergestellt werden.
Gegenstand der Beschaffung sind acht Anästhesiegeräte in Bodenausführung ohne integriertes IACS-Monitoring sowie sieben Geräte mit integriertem IACS-Monitoring einschließlich C500-Cockpit, Dockingstation, Datenintegration und Medical Grade PC zur Einbindung in die klinische IT- und Dokumentationsumgebung.
Mit der produktbezogenen Vorgabe verfolgt der Auftraggeber das Ziel, eine technisch homogene, leistungsfähige und zukunftssichere Anästhesiearbeitsplatzstruktur zu schaffen, die eine hohe Patientensicherheit, effiziente klinische Abläufe sowie eine konsistente digitale Datenintegration gewährleistet und zugleich die organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteile einer standardisierten Systemlandschaft nutzt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Kaufvertrages über die Lieferung und betriebsbereite Bereitstellung von insgesamt 15 Anästhesiearbeitsplätzen des Typs Atlan A350 des Herstellers Dräger Medical einschließlich Zubehör, teilweise mit integriertem Monitoring- und IT-System, für den Einsatz in den Kliniken in Münchberg und in Naila.
Die Beschaffung erfolgt als produktbezogene Vorgabe zur Vereinheitlichung der bestehenden Medizintechnik im Bereich der Anästhesie. Ziel ist es, eine einheitliche Geräteplattform einzusetzen, um Bedienkonzepte, technische Ausstattung, Zubehörkompatibilität sowie Wartungs- und Serviceprozesse standortübergreifend zu standardisieren. Durch die Vereinheitlichung sollen Schulungsaufwand und Bedienfehler reduziert, Synergieeffekte im Ersatzteil- und Zubehörmanagement genutzt sowie eine durchgängige Integration in vorhandene Monitoring- und IT-Strukturen sichergestellt werden.
Gegenstand der Beschaffung sind acht Anästhesiegeräte in Bodenausführung ohne integriertes IACS-Monitoring sowie sieben Geräte mit integriertem IACS-Monitoring einschließlich C500-Cockpit, Dockingstation, Datenintegration und Medical Grade PC zur Einbindung in die klinische IT- und Dokumentationsumgebung.
Mit der produktbezogenen Vorgabe verfolgt der Auftraggeber das Ziel, eine technisch homogene, leistungsfähige und zukunftssichere Anästhesiearbeitsplatzstruktur zu schaffen, die eine hohe Patientensicherheit, effiziente klinische Abläufe sowie eine konsistente digitale Datenintegration gewährleistet und zugleich die organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteile einer standardisierten Systemlandschaft nutzt.

Die produktspezifische Ausschreibung ist vergaberechtlich zulässig. Nach Abwägung der widerstreitenden Belange überwiegen die Gründe für eine "Ein-Hersteller-Strategie". Die Festlegung auf die spezifischen Anästhesiegeräte stellt eine zulässige Produktvorgabe dar, da sie durch den Auftragsgegenstand sachlich begründet ist (§ 31 VgV). Folgende Aspekte rechtfertigen die Produktvorgabe: Die Erweiterung der vorhandenen Ausstattung erfordert eine nahtlose Integration in das bestehende System. Dräger als Hersteller der ursprünglichen Anästhesiegeräte sowie weiterer Geräte in den Kliniken, die angebunden werden müssen, verfügt über das notwendige technischen Fertigkeiten und die Schnittstellen, um eine vollständige Kompatibilität und Interoperabilität das durch diese Erweiterung des Gesamtsystem zu gewährleisten. Somit werden potenzielle Kompatibilitätsprobleme verhindert. Entsprechend wird hierdurch ermöglicht die Anbindung an die vorhandene IT-Infrastruktur effizient zu gewährleisten. Folglich kann ausschließlich durch die quantitative Erweiterung der Komponenten die wirtschaftliche Weiternutzung des vorhandenen Systems ermöglicht werden. Durch die Homogenität des Systems kann eine schnelle Fehleranalyse und entsprechende Wartung durchgeführt werden. Hierdurch kann der aktuelle Standard an Systemsicherheit gewährleistet werden. Diese Gründe sind objektiv, auftragsbezogen und nicht willkürlich und dienen insbesondere der Aufrechterhaltung der Patientensicherheit durch die Aufrechterhaltung und Erweiterung einer klinikintern erprobten Lösung. Diese Entscheidung diskriminiert keine anderen Wirtschaftsteilnehmer in unzulässiger Weise. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, indirekt die Neuentwicklung oder Nachbildung eines technischen Systems zu beauftragen. Es liegt auch keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter vor.

Die benötigte Spezifikation ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hofer Str. 40
95213
Münchberg
Deutschland
DE249

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Hofer Str. 45
95119
Naila
Deutschland
DE249

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y4PYTQMNLZXX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber wird gemäß § 36 Abs. 5 VgV vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
Der Auftraggeber wird gemäß § 26 UVgO vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
- Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.

- Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.

- Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist in Textform vorzulegen.

- Insoweit es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt: Abrufberechtigt im Sinne von § 15 Abs. 3, Satz 2 UVgO bzw. § 21 Abs. 2 Satz 2 VgV sind neben dem Auftraggeber die unter "Hauptleistungsort" und "Weitere Leistungsorte" genannten Unternehmen.

- Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

58
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung im Verfahren erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich gemäß der rechtlichen Bestimmungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung (vgl. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung") (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung (vgl. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung") für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsverleiher.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe (Formblatt "Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe") (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe (Formblatt "Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe")

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formblatt "Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers") (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formblatt "Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers")

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen (VVöA - BayMBl. Nr. 155, 740) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen (VVöA - BayMBl. Nr. 155, 740)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Erklärung über die branchenübliche Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über die branchenübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen (Formular: Eigenerklärungen zur Eignung").

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Darstellung mindestens drei geeigneter Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darstellung mindestens drei geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Wertes, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. Formblatt "Referenzen"). Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung insoweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen und sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bieter/Bewerber verfügt über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde. (Formblatt "Referenzen")

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (vgl. Formblatt "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ") für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeden Eignungsverleiher und jeden Unterauftragnehmer.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung") (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Informationen zum Bieter (EigenBie) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Kriterien gem. Bekanntmachung

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV. 3.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung