Achten Sie bitte darauf, dass Sie vor dem Absenden Ihres Angebotes alle geforderten Unterlagen vollstaendig ausgefuellt und beigefuegt haben. Eine doppelte Einreichung von Angeboten ist zu vermeiden!
Kriterium für die Zuschlagserteilung ist der Preis, welcher aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Das Verfahren erfolgt anhand der UVgO.
Es gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) sowie die zusaetzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Jena (ZVB).
Die Unterlagen koennen ausschließlich über das Vergabeportal https://www.dtvp.de abgerufen werden. Ein postalischer Versand der Unterlagen erfolgt nicht.
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de.
Das Einreichen von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal https://www.dtvp.de. Eine postalische Angebotsabgabe ist nicht moeglich.
Wir moechten alle Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachtraeglichen Informationen unmittelbar zur Verfuegung gestellt werden koennen. Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter sind diese für die Vollstaendigkeit und Aktualitaet Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.
Die Unterlagen werden auf der Vergabeplattform verschluesselt gespeichert und koennen, nach Ablauf der Angebotsfrist, nur von einem autorisierten Personenkreis eingesehen werden.