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Grundhafter Ausbau Geh- und Radweg von Camburger Straße bis OBI-Tunnel in Jena-Nor...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kommunalservice Jena
Löbstedter Straße 56
07749
Jena
Deutschland
+49 364149890
+49 36414989105
ksj@jena.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y4GYTQR2DGFL

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y4GYTQR2DGFL/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Grundhafter Ausbau einer Rad- und Gehwegverbindung zwischen Camburger Straße und dem angrenzenden Fußgängertunnel

Umfang der Leistung
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um ein Komplexvorhaben. Auftraggeber sind:

a) Kommunalservice Jena, Löbstedter Str. 56, 07749 Jena

b) Stadtwerke Jena Netze GmbH, Rudolstädter Straße 39, 07745 Jena

Die geplante Baumaßnahme umfasst folgende Bauteile:
BT 1: Allgemeines (anteilig je Auftraggeber)
BT 2: Rad-/Gehweg (Kommunalservice Jena)
BT 3: Straßenbeleuchtung (Kommunalservice Jena)
BT 4: Fernwärme - Rückbau Kollektorkanal (Stadtwerke Jena Netze GmbH)
BT 5: IT-Kabel und Rohre (Stadtwerke Jena Netze GmbH)

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Geh-/Radweg Camburger Straße bis OBI-Tunnel
Camburger Straße
07743
Jena

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

04.06.2026
08.10.2026

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

04.06.2026
08.10.2026

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit der Eigenerklärung zur Eignung oder der Angabe der Präqualifikation einzureichen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1. Bonitätsprüfung

Zur Sicherstellung der finanziellen Zuverlässigkeit wird im Rahmen der Eignungsprüfung eine Wirtschaftsauskunft von einem anerkannten Anbieter (Creditreform) eingeholt. Diese dient der Bewertung der Bonität und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters.

Bieter, deren Bonitätsindex oder Score über einem Wert von 300 (Skala Creditreform 100 bis 600) liegt, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen, sofern keine ausreichende Gegendarstellung oder entsprechende Sicherheiten vorgelegt werden können.

2. Nachweis oder Verpflichtungserklärung zur Berufshaftpflichtversicherung

Nachweis zur Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personenschäden 5 Millionen Euro und für Sachschäden 3 Millionen Euro

oder

Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zzgl. Nachweis der Deckungszusage der Versicherung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen für Personenschäden 5 Millionen Euro und für Sachschäden 3 Millionen Euro abgeschlossen wird.

Der jeweilige Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Sollte während der Ausführungszeiten der Versicherungsschutz ablaufen, so ist der Auftraggeber berechtigt, einen aktuellen Nachweis zu fordern.

Vorzulegende Nachweise:
Nachweis oder Verpflichtungserklärung zur Berufshaftpflichtversicherung; Mindestdeckungssummen:
- für Personenschäden 5 Millionen Euro
- für Sachschäden 3 Millionen Euro

Für nähere Regelungen beachten Sie bitte Punkt "I. Nachweis Haftpflichtversicherung" im Formular "ergänzende Vertragsbedingungen und Hinweise zum Vergabeverfahren.pdf"; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie den darin geforderten Referenzen und Angaben vorzulegen.

Bei Einsatz von Nachunternehmen behält sich der Auftraggeber die Anforderung der Nachweise, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen bzw. die Abgabe der Eigenerklärung, vor. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 1 bis 9 VOB/A zu machen.
a) Eigenerklärung nach § 8 Abs. 1 S. 1 ThuerVgG
b) Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben c) Erklaerung gemaeß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
d) Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
e) Nachweis der Haftpflichtversicherung
f) Unbedenklichkeitsbescheinigungen KK, BG, FA, Sozialkasse

Die Eigenerklärung nach § 8 Abs. 1 S. 1 ThuerVgG ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Siehe für nähere Informationen das Dokument Erläuterungen zur Eigenerklärung zum ThürVgG.

Um eine schnellere Abwicklung des Vergabeverfahrens zu erreichen, wird es allen Bietern gestattet, die oben aufgefuehrten Nachweise und Erklaerungen d) - f) sowie die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Referenzen und Nachweise (Arbeitskräfte, Gewerbeanmeldung, Registereintragungen, ...) bereits mit dem Angebot einzureichen. Die eingereichten Nachweise/Erklärungen müssen aktuell gültig sein.

Nachforderung fehlender Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert und sind der Vergabestelle innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist der Bieter von dem Verfahren auszuschließen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

gemäß VOB/B

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt:
- Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme

Soweit die Auftragssumme < 250.000,00 EUR beträgt, entfällt die Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung und Mängelansprüche.

Bei Komplexvorhaben mit mehreren Auftraggebern sind Bürgschaften für die Vertragserfüllung, die Mängelbeseitigung sowie für Vorauszahlungen für jeden Auftraggeber separat auszustellen.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zum BMWK Rundschreiben; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung zur Eignung oder Angabe Präqualifikation; Sofern keine Präqualifikation vorliegt ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt einzureichen.

Die in der Eigenerklärung geforderten Referenzen und Nachweise können zur Beschleunigung des Verfahrens mit dem Angebot eingereicht werden.

Bei Nachunternehmereinsatz behält sich der Auftraggeber vor, das Formblatt sowie die darin geforderten Referenzen und Nachweise auch von diesen anzufordern!; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärungen nach ThuerVgG; Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle MIT ABGABE DES ANGEBOTES vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, kann das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Siehe für nähere Informationen das Dokument Erläuterungen zur Eigenerklärung zum ThürVgG.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Vertragsbestimmungen Einhaltung MiLoG; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis nach DVGW Hinweis GW129 oder FNN/VDE Hinweis S129; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

16.04.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

03.06.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

16.04.2026 10:00 Uhr

Jena - über die Vergabeplattform

Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Es findet keine Submission mit Anwesenheit von Bietern oder deren Bevollmächtigten statt. Die Bieter werden umgehend nach Angebotsöffnung elektronisch über das Submissionsergebnis informiert.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Für das Vorhaben Grundhafter Ausbau Geh- und Radweg von Camburger Straße bis OBI-Tunnel in Jena-Nord wurde eine Förderung nach der "Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)" beantragt. Das Antragsverfahren befindet sich derzeit noch in Prüfung und ist noch nicht abgeschlossen.
WIR WEISEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN, DASS EINE ZUSCHLAGSERTEILUNG BZW. EIN VERTRAGSABSCHLUSS NUR BEI BEWILLIGUNG DER BEANTRAGTEN ZUWENDUNG ERFOLGT. Sollte der Förderantrag abgelehnt werden, kommt kein Vertrag zustande und es besteht kein Anspruch auf die ausgeschriebene Leistung!

Achten Sie bitte darauf, dass Sie vor dem Absenden Ihres Angebotes alle geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und beigefügt haben. Eine doppelte Einreichung von Angeboten ist zu vermeiden!
Müssen Sie ihr bereits eingereichtes Angebot präzisieren, ist eine Rückziehung möglich. Informationen hierzu finden Sie im Tutorial 6 unter: https://www.cosinex.de/vergabewissen/videotutorials/

Der angegebene Auftraggeber Kommunalservice Jena wird die Bieter, deren Angebote nicht beruecksichtigt werden sollen, gemaeß § 14 Abs. 1 Thueringer Vergabegesetz innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen vor dem Vertragsschluss informieren, sofern der Gesamtauftragswert 150.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) übersteigt. Gegen die beabsichtigte Vergabeentscheidung besteht beim Erreichen des Gesamtauftragswert von 150.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) vor Ablauf der vorgenannten Frist die Moeglichkeit der Beanstandung, welche an den o.g. Auftraggeber zu richten ist. Hilft der o.g. Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, so wird er die Vergabekammer beim Thueringer Landesverwaltungsamt (Nachpruefungsbehoerde), Referat 250 - Vergabeangelegenheiten, Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de oder nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de durch Uebersendung des Vorgangs unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund § 14 Abs. 5 Thueringer Vergabegesetz für Amtshandlungen der Nachpruefungsbehoerde Kosten (Gebuehren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberuecksichtigte Angebote (§14 ThuerVgG). Es gilt deutsches Recht. Das Verfahren erfolgt anhand der VOB sowie des ThuerVgG. Die Unterlagen koennen ausschließlich über das Vergabeportal https://www.dtvp.de abgerufen werden. Ein postalischer Versand der Unterlagen erfolgt nicht. Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de. Das Einreichen von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal https://www.dtvp.de. Eine postalische Angebotsabgabe ist nicht moeglich. Wir moechten alle Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachtraeglichen Informationen unmittelbar zur Verfuegung gestellt werden koennen. Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter sind diese für die Vollstaendigkeit und Aktualitaet Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich. Die Unterlagen werden auf der Vergabeplattform verschluesselt gespeichert und koennen, nach Ablauf der Angebotsfrist, nur von einem autorisierten Personenkreis eingesehen werden.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Thueringer Landesverwaltungsamt (Nachpruefungsbehoerde) Referat 250 - Vergabeangelegenheiten
Jorge-Semprun-Platz 4
99423
Weimar
Deutschland
+49 361573321000
vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
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