Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie den darin geforderten Referenzen und Angaben vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen behält sich der Auftraggeber die Anforderung der Nachweise, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen bzw. die Abgabe der Eigenerklärung, vor. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 1 bis 9 VOB/A zu machen.
a) Eigenerklärung nach § 8 Abs. 1 S. 1 ThuerVgG
b) Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben c) Erklaerung gemaeß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
d) Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
e) Nachweis der Haftpflichtversicherung
f) Unbedenklichkeitsbescheinigungen KK, BG, FA, Sozialkasse
DIE GEFORDERTE EIGENERKLÄRUNG a) NACH § 8 ABS. 1 S. 1 THUERVgG IST DER VERGABESTELLE MIT ABGABE DES ANGEBOTES VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLT VORZULEGEN. WIRD KEINE UNTERSCHRIEBENE EIGENERKLÄRUNG ABGEGEBEN, WIRD DAS ANGEBOT GEMÄß § 8 ABS. 1 S. 3 THÜRVgG VOM VERGABEVERFAHREN AUSGESCHLOSSEN. Siehe für nähere Informationen das Dokument Erläuterungen zur Eigenerklärung zum ThürVgG.
Um eine schnellere Abwicklung des Vergabeverfahrens zu erreichen, wird es allen Bietern gestattet, die oben aufgefuehrten Nachweise und Erklaerungen d) - f) sowie die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Referenzen und Nachweise (Arbeitskräfte, Gewerbeanmeldung, Registereintragungen, ...) bereits mit dem Angebot einzureichen. Die eingereichten Nachweise/Erklärungen müssen aktuell gültig sein.
Nachforderung fehlender Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert und sind der Vergabestelle innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist der Bieter von dem Verfahren auszuschließen.