Beschaffung eines Hilfeleistungs Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 gemäß DIN 14530-26 (Ausgabe 11- 2019) durch den Landkreis Gotha für den Stützpunktfeuerwehrbereich Gräfentonna/Kreisbrandabschnitt Nord am Standort Gräfentonna
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 10
"entsprechend der Regelungen in §160 GWB"Auf folgende Punkte wird hingewiesen:- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.dtvp.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Landratsamt Gotha, Zentrale Vergabestelle, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha
nur Vertreter des Auftraggebers
Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV, innerhalb von 6 Kalendertagen
gem. § 57 VgV, gem. § 5 Abs. 3 ThürVgG
gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB
gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB
gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 GWB
gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Berufs- oder Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Beschreibung der technischen Ausrüstung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen der letzten 3 Jahre (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Urkalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Nein