Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für eine Laufzeit von maximal vier Jahren über die Beschaffung und das Branding von Werbemitteln.
Die Auftraggeberin verfügt über eine gewisse jährliche Grundausstattung an Werbemittel. Diese müssen vom Anbieter gemäß den Mindestanforderungen zur Verfügung gestellt werden können.
- Tragetasche- Kugelschreiber- Pflastermäppchen - Taschentücher- Trinkflasche - Babylätzchen
Zusätzlich zu den Produkten der jeweiligen Grundausstattung, benötigt die Auftraggeberin hinsichtlich besonderer Werbeaktionen und besonderer Gesundheitskampagnen unterjährig weitere derzeit nicht feststehende Werbemittel. Daher muss das Gesamtportfolio des Anbieters ein breites Angebot an Werbemitteln aufweisen.
Mindestlaufzeit 2 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um weitere zwei Jahre.
Erfüllungsort ist Deutschland
Einzelheiten zur Ermittlung des Angebotspreises sind dem Preisblatt (Anlage 4) zu entnehmen.
Einzelheiten zu den Qualitätskriterien und deren Gewichtung, sind dem Kriterienkatalog (Anlage 3) zu entnehmen.
Zusätzlich zu den Produkten der jeweiligen Grundausstattung benötigt die Auftraggeberin hinsichtlich besonderer Werbeaktionen und besonderer Gesundheitskampagnen unterjährig weitere derzeit nicht feststehende Werbemittel. Der Auftragnehmer öffnet dazu sein Gesamtportfolio außerhalb der definierten Grundausstattung. Das Gesamtportfiolio muss ein breites Angebot an Werbemitteln bis zu einer Obergrenze von 7,91 Euro brutto/je Werbemittel und Stück aufweisen, aus denen die Auftraggeberin entsprechende weitere Werbemittel während der Vertragslaufzeit beziehen kann.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach derMitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogenen Unterlagen können von der Vergabestelle gemäß § 56 VgV innerhalb einer von der Vergabestelle festzulegenden Frist nachgefordert werden. Von der Nachforderung ausgeschlossen sind leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung nachweisen. Sie müssen außerdemnach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine "Eigenerklärung zu Art. 5k_Ukraine" abgeben.
Der Bieter erklärt nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, dass er in dem Staat, in dem sich sein Sitz befindet, in das entsprechende Handels- oder Berufsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen ist, soweit die Eintragung für den Bieter nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Hierbei handelt es sich um ein Ausschlusskriterium.
Der Bieter weist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen anhand von mindestens drei Referenzen nach, dass er in den vergangenen drei Jahren vergleichbare Leistungen erbracht hat.Mindestanforderung: Beschaffung und Branding von Give-AwaysEine Referenz ist vergleichbar, wenn ein Artikel aus der Grundausstattung in vergleichbarer Art und Umfang in einer Größenordnung von mind. 1.000 Stück gebrandet und geliefert wurde.Hierbei handelt es sich um ein Ausschlusskriterium.
Der Bieter erklärt nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgende Deckungssummen verfügt und für die Dauer des Vertragsverhältnisses unterhalten wird:
- für Personenschäden in Höhe von mindestens 500.000 EUR,- für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000 EUR
Hinweis: Sollte der Bieter bei Abgabe des Angebots noch nicht über die geforderte Versicherung verfügen, im Falle des Zuschlags aberbereit sein, eine solche Versicherung abzuschließen, kann ersatzweise eine Eigenerklärung eingereicht werden, mit der der Abschluss der Versicherung im Zuschlagsfall zugesichert wird. Hierbei handelt es sich um ein Ausschlusskriterium.
Der Bieter weist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen seinen Geamtumsatz proJahr in den vergangenen drei Geschäftsjahren 2023 bis 2025 und den Umsatz für Leistungenin dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Beschaffung und Branding von Werbemitteln) nach. Der Bieter weist nach, dass sein Gesamtumsatz pro Jahr in den vergangenen dreiGeschäftsjahren 2023 bis 2025 mindestens EUR 750.000 betrug, wovon der Umsatz fürLeistungen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Beschaffung und Branding von Werbemitteln) mindestens EUR 500.000 pro Jahr betrug. Hierbei handelt es sich um ein Ausschlusskriterium.
Der Bieter gibt nach Maßgabe der Vergabeunterlagen die Umweltmanagementmaßnahmen an, die sein Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.Mindestanforderungen:- Benennung eines Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbeauftragten des Unternehmens- Nachhaltigkeit ist in den Unternehmensrichtlinien verankert- Nachweis von Zertifizierungen, CO2 Bilanz oder Nachhaltigkeitsbericht- Unternehmens sollte eine nachhaltige Materialbeschaffung umsetzen- Eine ressourcenschonende Produktion umsetzen- Vorhandenes Abfallmanagement- Einhaltung gesetzlicher Umweltvorgaben- Einen emissionsarmen Transport durchführen- Umweltgerechte Verpackung
Hierbei handelt es sich um ein Ausschlusskriterium.
Der Bieter gibt nach Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Erklärung ab, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2023 bis 2025 ersichtlich sind. Mindestanforderung: Mind. 5 Beschäftigte und 1 Führungskraft.