Wartungs- und Servicevertrag für Antennenanlagen und Multiplextechnik für rbb, ARD POC und HSB
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg, das ARD PlayOutCenter und das ARD Hauptstadtstudio (nachfolgend rbb, ARD POC und HSB genannt) beabsichtigen an ihren Produktionsstandorten Potsdam, Berlin, Frankfurt (Oder), Cottbus, Prenzlau und Perleberg Wartungs- und Serviceleistungen für Antennenanlagen und Multiplextechnik durchführen zu lassen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über Wartungs- und Serviceleistungen der professionell genutzten Anlagen auf Grundlage betrieblicher Anforderungen. Es ist geplant, den Wartungsvertrag für 36 Monate abzuschließen, mit der Option einer Verlängerung um 12 Monate. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichstem Angebot auf Basis der Gewichtung 100 % Preis, gemäß den Angaben in der Bietererklärung Preis.
Deutsches Vergabeportal
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltendenFristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannteVergabestelle zu richten. Die zuständigeStelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJMY8H
per Download heruntergeladen werden.Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zurKommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischenAngebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. EineVersendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über dieVergabeplattform beantwortet.
Die Vergabestelle wird die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen gemäß VgV §56 Abs. 2,3 und 4 nachzureichen.
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zum Unternehmen, zum 5. EU-Sanktionspaket und der Eigenerklärung Informationen zum Bieter.
Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekte über Wartungsdienstleistungen in vergleichbarer Art bei anderen Rundfunkanstalten oder Einrichtungen im Broadcastbereich in den letzten 3 JahrenNachweis von mindestens 1 Referenzprojekte über Serviceleistungen oder Systemanpassungen in vergleichbarer Art bei anderen Rundfunkanstalten oder Einrichtungen im Broadcastbereich in den letzten 3 Jahren
Nachweis der Autorisierung als "Partner/Reseller für die Wartung an Komponenten der Firma DEV Systemtechnik Nachweis der Autorisierung als "Autorisierter Partner" mit der Firma ND SatCom für die Wartung des M&C ManagementsystemsNachweis der Autorisierung als "Value Added Reseller (VAR)" für die Wartung an Komponenten der Firma TELESTE
Nachweis über geforderte Messgräte, Software und Ausstattung gemäß Forderungsliste "Bietererklärung Messgeräte, Software und Ausstattung"
Nachweise über Qualifizierungen des Bieters in den genannten technischen Be-reichen und entsprechende Geräteschulungen (wie in Abschnitt 2.4 des LV angegeben)