VE 26.02.275: Support für die rbb-Onlinedienste
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) - im Folgenden Auftraggeber ("AG") genannt - beabsichtigt, ab 01.01.2027 die Unterstützungsleistungen für den operativen IT-Betrieb der Onlinedienste neu zu beauftragen. Der AG wird dazu einen Vertrag mit einem Auftragnehmer ("AN") abschließen.Der rbb betreibt folgende Webauftritte:- www.rbb-online.de- www.rbb24.de- www.radioeins.de- www.fritz.de- www.rbb888.de- www.antennebrandenburg.de- www.inforadio.de- www.radiodrei.de- www.ohrenbaer.de- www.radioberlin.de- www.sandmann.de- www.preussenchronik.de- www.deutsche-und-polen.de- www.chronik-der-wende.deInformationen, die auf den Internetseiten der rbb veröffentlicht werden, sind einem hohen Aktualisierungs- und Veränderungsgrad ausgesetzt, der sich insbesondere aus der Aktualität der Programme ergibt. Vor allem Nachrichtenereignisse verändern ihren Stellenwert im Zeitverlauf, folglich ändern sich auch Form, Umfang und Ort der Darstellung. Aus einer kurzen Meldung kann innerhalb von kurzer Zeit ein Topthema auf der Startseite mit angehängtem Hintergrund-Dossier werden. Das eingesetzte Online-CMS AEM 6.5 wurde nach den Anforderungen des rbb funktional erweitert und ermöglicht es, diese Veränderungen ohne erheblichen Aufwand "on the fly" abzubilden.Parallel fließen große Datenmengen, wie z.B. Programmdaten und Playlisten, automatisiert in das CMS ein. Sie werden automatisiert im Internetauftritt angeboten, zum Teil aber auch durch die Redaktion manuell modifiziert. Für die Redaktionen spielt darüber hinaus die Möglichkeit der Zeitsteuerung, d.h. des Timings von Beiträgen, eine große Rolle. Sie ermöglicht es, attraktive Angebote mit einem hohen Grad an Abwechslung auch an Tagen, an denen die Redaktionen knapp oder gar nicht besetzt sind, anzubieten.Das CMS ermöglicht es den Redaktionen weitgehend, diesen Situationen flexibel zu begegnen. So können die Redaktionen im Rahmen der Sendungsbegleitung im CMS Beiträge und Bildergalerien anlegen und diese in Übersichtsseiten einbinden . Die Redaktion kann darüber hinaus neue Navigationsstrukturen anlegen. Es steht ein Set von interaktiven Elementen wie Votings und Quizze zur Verfügung. Weiterhin können u.a. Charts und Playlisten verwaltet sowie Newsletter versendet werden. Streamingserver verbreiten Inhalte live und on-demand ins Internet. Darüber hinaus beliefert der rbb die ARD-Mediathek und ARD-Sounds sowie verschiedene Social-Media-Plattformen mit Content und den zugehörigen Metadaten.Zum Betrieb dieser Infrastruktur werden Linux-basierte virtuelle Serversysteme eingesetzt.Das komplexe Zusammenspiel dieser Server ermöglicht die Bereitstellung der Services mit hoher Verfügbarkeit.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichstem Angebot auf Basis der Gewichtung 100 % Preis, gemäß den Angaben in der Bietererklärung Preis.
Deutsches Vergabeportal
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltendenFristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannteVergabestelle zu richten. Die zuständigeStelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJMXTU
per Download heruntergeladen werden.Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zurKommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischenAngebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. EineVersendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über dieVergabeplattform beantwortet.
Die Vergabestelle wird die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen gemäß VgV §56 Abs. 2,3 und 4 nachzureichen.
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zum Unternehmen, zum 5. EU-Sanktionspaket und der Eigenerklärung Informationen zum Bieter.
Nachweis von 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen.Nachweis der geforderten Kenntnisse und Zertifizierungen gemäß Leistungsverzeichnis Punkt 3.2.4 und Dokument 09 der Vergabeunterlagen.