Software des Herstellers IBM und deren Support
Das IVZ - vertreten durch den rbb (Rundfunk Berlin-Brandenburg) - beabsichtigt die Beschaffung von Software des Herstellers IBM und deren Support mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2027 und der einmaligen Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate.
Federführend im eigenen Namen und in Vertretung der nachfolgend aufgeführten öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten der Bundesrepublik Deutschland:a) Die in der ARD zusammen geschlossenen Landesrundfunkanstalten Bayerischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg, Saarländischer Rundfunk, Südwestrundfunk, Westdeutscher Rundfunk.b) Zweites Deutsches Fernsehenc) Deutsche Welle, Deutschlandradiod) Die im Mehrheitsbesitz der unter a), b) und c) genannten Anstalten befindlichen rechtlich selbstständigen Unternehmen und Gemeinschaftseinrichtungenals Gesamtschuldner und Gesamtgläubiger erfolgt durch den rbb die Vergabe für den Abschluss eines Vertrages zur Beschaffung von Datensicherungssoftware und deren Support des Herstellers IBM.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichstem Angebot auf Basis der Gewichtung 100 % Preis, gemäß den Angaben in der Bietererklärung Preis.
Der AG behält sich die Option vor, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Leistungsorte innerhalb Deutschlands zu benennen.
Deutsches Vergabeportal
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltendenFristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannteVergabestelle zu richten. Die zuständigeStelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJMB2A
per Download heruntergeladen werden.Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zurKommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischenAngebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. EineVersendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über dieVergabeplattform beantwortet.
Die Vergabestelle wird die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen gemäß VgV §56 Abs. 2,3 und 4 nachzureichen.
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zum Unternehmen, zum 5. EU-Sanktionspaket und der Eigenerklärung Informationen zum Bieter.
Dem Angebot ist der unter a) geforderter Nachweis beizulegen. a) Nachweis des Partnerstatus (mindestens IBM Gold Business Partner) bzw. der Autorisierung des Herstellers zum Vertrieb der beschriebenen Leistung
b) Verfassung der Angebote, Verträge und weitergehende Korrespondenz in deutscher Sprache
Erfüllung der angegebenen Eignungkriterien.