Musikforschung für Antenne Brandenburg, Fritz und rbb88.8
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) - im folgenden Auftraggeber (AG) genannt - beabsichtigt, einen Dienstleister zu beauftragen, der die Musikforschung, konkret Callouts und Musikarchivtests für die drei Pop-Musik-Radiowellen des rbb durchführt. Es geht dabei um die reine Felddienstleistung ohne inhaltliche Beratung. Konkret bedeutet das die Rekrutierung der Teilnehmer entsprechend den Vorgaben, die Durchführung der Interviews sowie die Ergebnisübermittlung.Der AG plant dazu einen Vertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren mit einem Auftragnehmer (AN) abschließen.
Deutsches Vergabeportal
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltendenFristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannteVergabestelle zu richten. Die zuständigeStelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJ5KAL
per Download heruntergeladen werden.Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zurKommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischenAngebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. EineVersendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über dieVergabeplattform beantwortet.
Die Vergabestelle wird die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen gemäß VgV §56 Abs. 2,3 und 4 nachzureichen.
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zum Unternehmen, zum 5. EU-Sanktionspaket und der Eigenerklärung Informationen zum Bieter.
Der Bieter hat seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Der Bieter muss mindestens fünfjährige Erfahrung mit Musikforschung, konkret der Durchführung von regelmäßigen Callouts und Musikarchivtests haben. Für jede der nachfolgend genannten Anforderungen sind mindestens zwei Referenzen vorzulegen, die den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungsinhalten entsprechen und innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden. Ein Nachweis der Mitgliedschaft in der ESOMAR, der AG Stichprobe des ADM oder in vergleichbaren Fachgremien und Eigenerklärung über die entsprechende Durchführung von Studien nach diesen Regeln muss erbracht werden.
Folgende Referenzen müssen mit Nennung der Auftraggeber, inklusive Kontaktdaten für mögliche Rückfragen genannt werden:* Erfolgreiche Umsetzung von regelmäßigen Callouts für einen regionalen Radiosender in Berlin und/oder Brandenburg - Mindestzahl an Callouts pro Jahr sind 10.* Erfolgreiche Umsetzung von regelmäßigen Musikarchivtests für einen regionalen Radiosender in Berlin und/oder Brandenburg - Mindestzahl pro Jahr ist 1 Musiktest.