Die Universitätsstadt Marburg beabsichtigt, die Mosaikschule, eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung (GE) und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung, neu zu bauen. Die beiden Schulhäuser, in denen die Mosaikschule derzeit untergebracht ist, sind schon jetzt deutlich zu klein und entsprechen den gestellten Anforderungen in vielerlei Hinsicht nicht. Die Universitätsstadt Marburg als Schulträgerin hat daher beschlossen, für die Mosaikschule einen Neubau für sechzehn Klassen und einer BGF von ca. 5.400 m2 zu erstellen, der seinen Platz im Schulcampus an der Leopold-Lucas-Straße in Marburg finden wird. Die neue Lage im Schulcampus mit seinen verschiedenen Bildungseinrichtungen eröffnet die Möglichkeit, mit den umliegenden Schulen im Sinne der Inklusion enger zu kooperieren und den sich etablierenden Schulcampus deutlich zu stärken. Bereits in der frühen Planungsphase sind anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Das ist die Grundlage für eine nach dem Wettbewerb folgende BNB-Zertifizierung mit der Zielvorgabe Silber. Ziel des Wettbewerbes ist es, alternative und optimierte Konzepte zu entwickeln, die den unterschiedlichen Anforderungen - insbesondere der Gestaltung, Funktionalität, Nutzerkomfort, Wirtschaftlichkeit, Ressourcen und Energie - in gleicher Weise gerecht werden.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 15 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.///Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen. Der Wettbewerb richtet sich daher an Teams aus Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Architektur und Stadtplanung zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Beratung durch ein Büro der Verkehrsplanung empfohlen.///Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es ist eine Verfassendenerklärung (§ 5 Abs. 3 RPW 2013 abzugeben).///Von der Ausloberin wird eine Teilnehmendenzahl von maximal 15 festgelegt. Die Teams werden in einem vorgelagerten Teilnahmewettbewerb bestimmt. Erfüllen mehr als 15 bewerbende Teams die Anforderungen zur Teilnahme, wird unter den entsprechenden Bewerbenden gelost. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für alle Fachplanenden sind in den Teilnahmeunterlagen zum Bewerbungsverfahren benannt.///Es wurde ein Wettbewerbssumme von 175.000,- EUR netto festgelegt. Die Wettbewerbssumme wird in eine Aufwandsentschädigung von 75.000,- Euro netto und eine Preissumme von 100.000,- Euro netto aufgeteilt.///Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die ersten Preisträger mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, und Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 39 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, stufenweise zu beauftragen. Es wird zwei separate Verträge für Objektplanung und Freianlagen geben.///
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden.FACHPREISRICHTER:INNEN- Gerhard Greiner, Architekt- Prof. Dr. Maren Harnack, Stadtplanerin- Prof. Frank Hausmann, Architekt- Oliver Kutsch, Architekt, Leiter Fachbereich 8 Immobilien + Freianlagen Universitätsstadt Marburg- Prof. Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin- Jörg Sturm, Architekt & Innenarchitekt (ständig anwesender Stellvertreter)- Ute Michaelsen, Architektin & Stadtplanerin (ständig anwesende Stellvertreterin)- Tobias Mann, Landschaftsarchitekt (ständig anwesender Stellvertreter)///SACHPREISRICHTER:INNEN- Kirsten Dinnebier, Stadträtin, Dezernentin für Kinderbetreuung, Schule und Bildung Universitätsstadt Marburg- Michael Kopatz, Stadtrat, Dezernent für Klimastrukturwandel, Bauen, Stadtplanung und Mobilität Universitätsstadt Marburg- Dr. Nils Euker, Schulleiter Mosaikschule Marburg- Peter Neidel, Erster Kreisbeigeordneter Landkreis Marburg-Biedenkopf
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen. Die Liste der Kriterien bildet nicht die Rangfolge ihrer Gewichtung ab. ///- Städtebaulich-freiräumliches Konzept- Architektonisches Konzept und Gestaltungsqualität- Funktionalität und Erfüllung des Raumprogramms- Umsetzung des pädagogischen Konzeptes- Qualität des Schulhofes und der freiräumlichen Klimaanpassungsstrategien- Nutzungskomfort- Wirtschaftlichkeit in Betrieb und Bau- Ressourcen- und Energieeffizienz
Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 15 teilnehmenden Teams ausgelobt. /// Dem Realisierungswettbewerb ist dieses Teilnahmeverfahren vorangestellt. Erfüllen mehr als 15 Bewerbende die Anforderungen an die Mindesteignungskriterien zur Teilnahme, wird unter den entsprechenden Teams gem. § 75 (6) VgV gelost. /// ///Der Wettbewerb ist bis zum Preisgericht anonym und wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "dtvp.de" (https:// www.dtvp.de) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten, sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF- Dateien, die im Internet - Link siehe diese Bekanntmachung - heruntergeladen werden können. ///Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden, vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einer*m Büroinhaber*in, Geschäftsführer*in und/ oder bevollmächtigten Vertreter:in zu signieren und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise bis zu der genannten Frist einzureichen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Die/der bevollmächtigte Vertreter:in der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und signiert das Bewerbungsformular. Als Signatur reicht bei elektronischen Bewerbungen wir hier die Textform gem. § 126b BGB. ///Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!///Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Verfahrensseite kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerbenden und Bewerbendengemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Die Bewerbenden haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Rückfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann. ////Sollten mehr als 15 Bewerbungen eingehen, welche die Bewerbungskriterien erfüllen, entscheidet das Los. Die Ausloberin behält sich vor, bei mehr als 15 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.
Die Ausloberin behält sich vor, bei mehr als 15 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.
AUSSCHLUSSKRITERIEN NACH § 48 VGV / 123, 124 GWB Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig aufgrund von in VgV § 48 / § 123 GWB genannten Tatbeständen verurteilt worden ist, notwendig. // Erklärung, dass sich das jeweiliges Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet, aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, das die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einer schweren Verfehlung schuldig gemacht hat, die vom Auftraggebenden nachweislich festgestellt wurde, der Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben entzogen hat, bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß dem § 48 VgV eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt. /// Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen, Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen, notwendig.
Zur Teilnahme zugelassen sind Teams aus Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen, welche jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt sind und die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind.Weiteres zur Qualifikation der Auftragnehmenden gem. § 75 VgV ist den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.
Folgende Mindestanforderungen wird an die Bewerbenden gestellt:Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für die zu erbringenden Leistungen der Objektplanung bzw. Freianlagenplanung.///Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- // Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens3.000.000,- // 5.000.000,- Euro je Schadensfall Objektplanung (Architekturbüro) und1.500.000,- // 500.000,- Euro je Schadensfall Freianlagen (Landschaftsarchitekturbüro)oder eine Erklärung, dass die bietende Person/jedes Mitglied einer Bietendengemeinschaft eine solche Versicherung spätestens bis zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird (= Mindeststandard).Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.
A: Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Gebäude im Sinne § 34 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025):Mindestanforderung: >= 300.000,- EUR p.a. im Mittel.Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.
Diese Kriterien beziehen sich auf die Fachkunde in Bezug auf vergleichbare Projekte. Maßgeblich für alle Referenzprojekte ist der Zeitpunkt der Fertigstellung innerhalb der letzten fünf Jahre (frühester Stichtag für den Abschluss der LPH 8 § 34 HOAI 01.07.2021, spätester Stichtag Bewerbungsschluss)..A: Professionelle Kriterien für Architekt:innenDie Architekt*innen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre verantwortlich zeichnen für die Planung und Realisierung (mind. LPH 2 bis 8 komplett erbracht und abgeschlossen) von einem Referenzprojekt, die mind. folgende Anforderungen erfüllen:///1. REFERENZPROJEKT // Objektplanung Gebäude:- Ein Neubau einer Holz- oder Holzhybridkonstruktion,- mit Baukosten der KG 300+400 >= 5 Mio. EUR netto- Honorarzone III oder höher § 35 HOAI,- in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI erbracht und abgeschlossen.///Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird verwiesen.///Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.