Die derzeit im WDR vorhandenen Softwareprodukte des Herstellers Opentext / NetIQ stehen bis zum 31.08.2026 im Rahmen eines Volume-License-Agreements unter Wartung/Subscription. Für folgende Produkte wird der WDR die in den Vergabeunterlagen aufgeführte Software inkl. Softwarewartung, im weiter unten genannten Umfang für den Zeitraum 01.09.2026 bis 31.08.2028 (24 Monate) beauftragen:
- OpenText Identity Manager Identity Management Administration per Managed Identity (IDM Advanced Edition) (SP-AB562)
-Prime Protect - Identity Management (SU-AB508)
Hierzu wird der Hersteller, die im Kapitel 6.1 beschriebenen Lizenzen SP-AB504 (alter Lizenztyp) gegen die Lizenzen SP-AB562 und SU-AB508 (neuer Lizenztyp) zum Beginn des hier abzuschließenden Vertrages umwandeln. Mit der Wandlung auf die neue Lizenzart SP-AB562/SU-AB508 kann die Lizenzart SP-AE075 entfallen.
Die Beschreibung der angefragten Leistungen befindet sich in Kapitel 7. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind im Kapitel 6 enthalten.
Preis
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor derVergabekammer:Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Das Angebot muss die in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig enthalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen.
Eine Nachforderung erfolgt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes betreffen, es sei denn, es handelt sich um Preisangaben unwesentlicher Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerbnicht beeinträchtigen, vgl. § 56 VgV.
Werden die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben auch bis zum Ablauf der Nachforderungsfrist nicht durch den Bieter vorgelegt, so wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis Vertriebsberechtigung:
- Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe vorzulegen) Der Bieter hat zu erklären, dass er über eine Berechtigung zum Vertrieb der Leistungen verfügt. Die Erklärung ist in einer selbst zu erstellenden Anlage zu machen, die dem Angebot beizufügen ist.
- Bestätigung (nach separater Aufforderung vorzulegen) Der WDR behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Bestätigung durch den Hersteller vorzulegen.