Los 2 Mindestanforderung an die Referenzobjekte:
Es sind mindestens zwei Referenzobjekte, die sowohl von einem oder auch mehreren Referenzgebern stammen können, zu benennen, in denen Leistungen zur Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen erbracht wurden. Als Objekt wird ein Gebäude verstanden. Eine Referenzleistung in einem Objekt ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
- Gebäude aus dem Branchenumfeld öffentliche Verwaltungen, Banken oder Versicherungen?
- Mindestens eine Bruttogeschossfläche von 25.000 m²
- Mindestens 10.000 zu prüfende ortveränderliche elektrische Betriebsmittel
- Wurden auch Prüfungen außerhalb der Kernarbeitszeiten 7:00 - 18:00 Uhr durchgeführt?
- Hatten Sie bei den angegebenen Referenzprojekten Erfahrungen mit Prüfungen unter eingeschränkten Bedingungen (laufender Betrieb, Produktionsunterbrechungen, begrenzte Zugänglichkeit)?
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Auftragnehmer
- Ausführungs- und Leistungszeit
- Auftragswert/Umsatz in TEUR (netto)
- Angabe der Ansprechperson mit Telefonnummer des Referenzkunden. Die Ansprechperson muss die Inhalte des Vertrages, den er mit seiner Vertragsfirma abgeschlossen hat, kennen. Sollte die Ansprechperson aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht benannt werden, muss der Bieter den WDR in anderer
Art und Weise in die Lage versetzen, die Referenz überprüfen zu können, z.B. durch Darstellung, an welche Abteilung des Referenzgebers sich der WDR zur Referenzprüfung wenden muss, einschließlich deren Rufnummer.
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz)
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.