Die Deutsche Welle (DW) und der Westdeutsche Rundfunk (WDR) benötigen ab September 2026 einen Vertragspartner, der die Serviceleistung für die Instandhaltung der in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Telekommunikationsanlagen übernimmt. Die Instandhaltung umfasst gemäß DIN 31051 die Wartung, Inspektion und Instandsetzung. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Der Auftragnehmer muss Alcatel Premium Partner sein sowie über einschlägige Erfahrungen in der Kopplung der bestehenden Telekommunikationsanlagen mit Microsoft Teams und Open Scape Xpressions verfügen. Er muss in der Lage sein, alle Applikationen (siehe Anhang 01: WDR-Anlagenausstattung sowie Anhang 06: DW Anlagenausstattung) in allen aufgeführten DW- & WDR-Leistungsorten zu installieren und die Instandhaltung zu gewährleisten.
Leistungsbestandteil sind außerdem der Kauf von Lizenzen und Hardware sowie die notwendigen Implementierungs- und Beratungsleistungen, die die DW und der WDR beim Auftragnehmer abrufen wollen. Diese beziehen sich z. B. auf Änderungen im TK-Anlagenverbund, die Einführung von neuen Techniken und Schnittstellen sowie die Beratung zur Konsolidierung der TK-Anlagen/Infrastruktur.
Die Ausschreibung erfolgt durch den WDR als Leadbuyer für und im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten:
- Deutsche Welle (DW)
- Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Diese sind Bezugsberechtigte der abzuschließenden Verträge. In der Leistungsbeschreibung sind die Bezugsberechtigten als Auftraggeber bezeichnet.
Ziel ist es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag abzuschließen, aus der die vorgenannten Bezugsberechtigten Ihre Bedarfe decken können.
Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen.
Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen.