Referenzen:
Dem Angebot sind mindestens drei geeignete Referenzen des anbietenden Unternehmens über früher ausgeführte, vergleichbare Beratungsaufträge der letzten höchstens drei Jahre (maßgeblicher ist der Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist) beizufügen.
Durch die Referenzen müssen insgesamt Erfahrungen in den folgenden Themenfeldern nachgewiesen werden. Dabei gilt, dass jedes Themenfeld mindestens in einer Referenz enthalten sein muss (A).
(1) Strategiearbeit und -entwicklung,
(2) Kulturentwicklung und Change-Management,
(3) Einführung oder Weiterentwicklung von Innovationsprogrammen
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt (A):
- Bei mindestens einem Referenzauftrag wurden Beratungsleistungen für Auftraggeber aus der Medienbranche erbracht.
- Mindestens eine Referenz weist eine Beratung auf Top-Management-Ebene nach.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Ausführung/Leistungszeit
- Auftragswert/Umsatz in TEUR
- Kurzbeschreibung des Referenzauftrages mit aussagekräftigen Angaben zu o.g. Kriterien und Art der Beratungstätigkeit (z.B. Konzeption und/oder Moderation von Workshops, Entwicklung von (Teil-)Strategien, Entwicklung und/oder Implementierung von Change- oder Kommunikationskonzepten)
- Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz)
- Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.