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Verfahrensangaben

Strategische Programmberatung

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.03.2026
09.04.2026 23:59 Uhr
10.04.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Westdeutscher Rundfunk Köln
DE122790169
Appellhofplatz 1
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Zentraler Einkauf
eu-verfahrenscenter@wdr.de
+49 221220-0

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-0
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79411000-8
79410000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Es wird beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit drei Vertragspartnern ohne Abnahmeverpflichtung über Beratungsleistungen zur Unterstützung der Programmdirektionen NWK und IFU abzuschließen. Bei Eingang einer geringeren Zahl von geeigneten Angeboten wird entsprechend mit einer geringeren Zahl von Vertragspartnern ein Rahmenvertrag geschlossen.

Ziel ist die Begleitung programmstrategischer Veränderungsprozesse im Rahmen der digitalen Transformation und der ARD-weiten Reformvorhaben. Die Leistungen betreffen insbesondere die Beratung in den Bereichen Organisation, Steuerung und Transformation.

Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergebenden Beratungsleistungen beziehen sich insbesondere auf folgende thematische Schwerpunkte:
- Strategiearbeit und -entwicklung mit Fokus auf das Angebotsportfolio des WDR
- Reorganisationen und Organisationsdesign im Kontext des WDR-Programmangebots
- Kulturentwicklung und Change-Management
- Einführung von Steuerungsinstrumenten (z. B. OKR)
- Innovationsprogramme
- Geschäftsfeldentwicklung und -optimierung

Auf Basis der hier dargestellten Anforderungen sollen Verträge für die Vertragslaufzeit von zwei Jahren und zweimaliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr geschlossen werden. Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.06.2026.
Der WDR schätzt den Bedarf auf ca. 100 Beratertage pro Jahr (über alle drei Rahmenverträge gesamthaft). Das maximale Abrufvolumen für alle drei Rahmenverträge liegt bei 600 Beratertage über die Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren.

Ein Leistungsabruf bis einschließlich 5 Beratertagen wird über ein Kaskadenprinzip getätigt: Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus dem Erstverfahren wird vorrangig zur Angebotsabgabe für einen Einzelauftrag aufgefordert; der zweit- bzw. drittplatzierte Bieter werden in dieser Reihenfolge nachrangig angefragt zur Angebotsabgabe für den Fall, dass der erstplatzierte Bieter kein Angebot abgibt. Näheres ist unter Ziffer 6.3 "Abrufverfahren" beschrieben.

Ein Leistungsabruf von 6 und mehr Beratertagen wird im Rahmen eines Miniwettbewerb getätigt. Für einzelne Abrufe führt der WDR einen Mini-Wettbewerb mit allen drei Vertragspartnern durch. Vor der Vergabe jedes Einzelauftrags fordert der WDR seine Rahmenvertragspartner unter einheitlichen Bedingungen mit Konkretisierung des Einzelauftrags zur Angebotsabgabe auf. Für den jeweiligen Einzelauftrag erhält das Angebot den Zuschlag, welches nach den Bedingungen der geschlossenen Rahmenvereinbarung und des Miniwettbewerbs das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Näheres ist unter Ziffer 6.3 "Abrufverfahren" beschrieben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es wird beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit drei Vertragspartnern ohne Abnahmeverpflichtung über Beratungsleistungen zur Unterstützung der Programmdirektionen NWK und IFU abzuschließen. Bei Eingang einer geringeren Zahl von geeigneten Angeboten wird entsprechend mit einer geringeren Zahl von Vertragspartnern ein Rahmenvertrag geschlossen.

Ziel ist die Begleitung programmstrategischer Veränderungsprozesse im Rahmen der digitalen Transformation und der ARD-weiten Reformvorhaben. Die Leistungen betreffen insbesondere die Beratung in den Bereichen Organisation, Steuerung und Transformation.

Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergebenden Beratungsleistungen beziehen sich insbesondere auf folgende thematische Schwerpunkte:
- Strategiearbeit und -entwicklung mit Fokus auf das Angebotsportfolio des WDR
- Reorganisationen und Organisationsdesign im Kontext des WDR-Programmangebots
- Kulturentwicklung und Change-Management
- Einführung von Steuerungsinstrumenten (z. B. OKR)
- Innovationsprogramme
- Geschäftsfeldentwicklung und -optimierung

Auf Basis der hier dargestellten Anforderungen sollen Verträge für die Vertragslaufzeit von zwei Jahren und zweimaliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr geschlossen werden. Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.06.2026.
Der WDR schätzt den Bedarf auf ca. 100 Beratertage pro Jahr (über alle drei Rahmenverträge gesamthaft). Das maximale Abrufvolumen für alle drei Rahmenverträge liegt bei 600 Beratertage über die Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren.

Ein Leistungsabruf bis einschließlich 5 Beratertagen wird über ein Kaskadenprinzip getätigt: Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus dem Erstverfahren wird vorrangig zur Angebotsabgabe für einen Einzelauftrag aufgefordert; der zweit- bzw. drittplatzierte Bieter werden in dieser Reihenfolge nachrangig angefragt zur Angebotsabgabe für den Fall, dass der erstplatzierte Bieter kein Angebot abgibt. Näheres ist unter Ziffer 6.3 "Abrufverfahren" beschrieben.

Ein Leistungsabruf von 6 und mehr Beratertagen wird im Rahmen eines Miniwettbewerb getätigt. Für einzelne Abrufe führt der WDR einen Mini-Wettbewerb mit allen drei Vertragspartnern durch. Vor der Vergabe jedes Einzelauftrags fordert der WDR seine Rahmenvertragspartner unter einheitlichen Bedingungen mit Konkretisierung des Einzelauftrags zur Angebotsabgabe auf. Für den jeweiligen Einzelauftrag erhält das Angebot den Zuschlag, welches nach den Bedingungen der geschlossenen Rahmenvereinbarung und des Miniwettbewerbs das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Näheres ist unter Ziffer 6.3 "Abrufverfahren" beschrieben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

2 x um je 1 Jahr

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
50667
Köln
Deutschland
DEA23

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
55,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Qualität

Gewichtung
45,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

3
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZGMCNW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der
Vergabekammer:
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

82
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der WDR behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen.
Eine Nachforderung erfolgt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes betreffen, es sei denn, es handelt sich um Preisangaben unwesentlicher Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb
nicht beeinträchtigen, vgl. § 56 VgV.

Werden die vom WDR geforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben auch bis zum Ablauf der Nachforderungsfrist nicht durch den Bieter vorgelegt, so wird sein Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen:
Dem Angebot sind mindestens drei geeignete Referenzen des anbietenden Unternehmens über früher ausgeführte, vergleichbare Beratungsaufträge der letzten höchstens drei Jahre (maßgeblicher ist der Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist) beizufügen.

Durch die Referenzen müssen insgesamt Erfahrungen in den folgenden Themenfeldern nachgewiesen werden. Dabei gilt, dass jedes Themenfeld mindestens in einer Referenz enthalten sein muss (A).

(1) Strategiearbeit und -entwicklung,
(2) Kulturentwicklung und Change-Management,
(3) Einführung oder Weiterentwicklung von Innovationsprogrammen

An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt (A):

- Bei mindestens einem Referenzauftrag wurden Beratungsleistungen für Auftraggeber aus der Medienbranche erbracht.
- Mindestens eine Referenz weist eine Beratung auf Top-Management-Ebene nach.

Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:

- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Ausführung/Leistungszeit
- Auftragswert/Umsatz in TEUR
- Kurzbeschreibung des Referenzauftrages mit aussagekräftigen Angaben zu o.g. Kriterien und Art der Beratungstätigkeit (z.B. Konzeption und/oder Moderation von Workshops, Entwicklung von (Teil-)Strategien, Entwicklung und/oder Implementierung von Change- oder Kommunikationskonzepten)
- Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz)
- Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer

Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen.

Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.

Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung