Stadtentwicklungsprozess Rhade
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Auf Basis des vom Rat beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Rhade (ISEK) sollen Fördermittel zur Umsetzung von acht Maßnahmen im Zeitraum zwischen 2026 und 2033 beantragt werden. Das Programmgebiet beinhaltet Teile des Stadtteils Rhade und wurde als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB festgesetzt. Damit wird der Zugang zur Städtebauförderung und weiteren Mitteln zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen eröffnet. Das vorliegende Vorhaben ist eine der acht Maßnahmen.
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Die Stadt Dorsten plant im Rahmen der Stadtentwicklung die Umgestaltung des Ortskerns und mehrerer Straßenzüge von Dorsten-Rhade.
Dorsten liegt im Kreis Recklinghausen und grenzt im Westen an das Münsterland. Der Ortsteil Rhade im Norden der Kernstadt liegt inmitten der Münsterländer Parklandschaft und ist Teil des Naturparks "Hohe Mark". Die Stadt Dorsten hat rund 76.000 Einwohnerinnen und Einwohner (Gesamtstadt), wobei Rhade als eigenständiger Ortsteil mit ca. 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine von landwirtschaftlichen Flächen umgebende Siedlungsstruktur aufweist.
Ziel des Vorhabens ist die Stärkung des dörflichen Charakters und städtebauliche Aufwertung des Ortskerns von Rhade, die Neuaufteilung des Verkehrsraumes, die Verkehrsberuhigung, die Aufwertung der Aufenthalts- und Treffpunktqualitäten insbesondere im Umfeld der Urbanuskirche und eine klimaresiliente Freiraumgestaltung.
Als Grundlage für die Planung liegt ein Gestaltungskonzept vor, das unter Beteiligung der engagierten Bürgerschaft entwickelt wurde und ein ganzheitliches Konzept für den öffentlichen Raum aufzeigt sowie die Brücke zwischen der historischen dörflichen Struktur und den wachsenden Anforderungen an die Gestaltung der Straßen- und Freiräume spannt.
Das Gestaltungskonzept zeichnet ein Leitbild und macht konkrete Gestaltungsvorschläge zur zukünftigen Entwicklung der öffentlichen Grün-, Straßen- und Platzräume von Rhade inkl. Vorschlägen zu Materialität, Verwendung ortstypischer Materialien, Ausstattung und Begrünung. Für die bauliche Umsetzung wurden sinnvolle räumliche Abschnitte gebildet und zeitlich priorisiert. Der Entwicklungsplan ist die Grundlage für die bereits gestellten Förderanträge.
---------------------------------------------------------------------------------------------------- Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst in einer ersten Stufe für die Leistungsphasen 2 (teilweise), 3 bis 5, optional die weiteren Leistungsphasen 6 bis 9. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf den Abruf der optionalen Leistungsphasen 4 bis 9.
Folgende Fachdisziplinen sind Bestandteil der Planung:
- Objektplanung Freianlagen
gemäß HOAI §39 i.V. mit Anlage 11
- Verkehrsanlagen
gemäß HOAI §47 i.V. mit Anlage 13
---------------------------------------------------------------------------------------------------- Parallel zu den Leistungen nach HOAI wird eine regelmäßige Information und Beteiligung der Bürger*innen und der relevanten Akteur*innen erwartet.