Die LfA setzt zur Unterstützung ihrer Geschäftsprozesse verschiedene SAP-Produkte ein. Dazu gehören die klassischen SAP-Module GP (Geschäftspartner), CML (Darlehensverwaltung), CMS (Sicherheitenverwaltung), TRM (Treasury and Risk Management), FI (Finanzwesen), CO (Controlling) und RBD (Wertberichtigung).
Diese Software-Produkte sind eingebettet in eine komplexe IT-Landschaft und stellen hohe Anforderungen an den Betrieb. Die SAP-Systeme wurden im Mai 2025 an die SAP ausgelagert. Darüber hinaus müssen die Software-Produkte aufgrund sich ändernder Anforderungen (z.B. aufgrund neuer regulatorischer Bestimmungen) ständig weiterentwickelt werden.
Die LfA benötigt für diese Zwecke externe Unterstützung, die sie in zwei Losen ausgeschrieben hat:- Los 1: Systemservice SAP-Produkte- Los 2: Weiterentwicklung SAP-Produkte
Los 1 wurde an genau einen Wirtschaftsteilnehmer vergeben und umfasst Unterstützungsleistungen in den Bereichen Störungsbeseitigung (Incident- und Problemmanagement) sowie Change und Release Management auf der Basis von definierten Service Leveln.
Bei Los 2 wurde eine Rahmenvereinbarung mit drei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen, die zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen von Miniwettbewerben mit konkreten Aufgaben beauftragt werden. Die Leistungen können sich dann auf die Analyse, Fach- und DV-Konzeption bzw. technische Umsetzung innerhalb der von der LfA genutzten SAP-Komponenten beziehen. Dabei sind die hausinternen Vorgaben und Standards der LfA zu beachten.
Anpassungen an anderen Systemkomponenten der IT-Landschaft wie z.B. der von der LfA genutzten Systeme iBS-FIS (Förderinstitutssoftware), iBS-SRT (Meldewesenvorverarbeitung) und SAP BW sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Erweiterte Richtwertmethode (UfAB 2018):
Schritt 1: Ermittlung Kennzahl Leistungs-Preis-Verhältnis für jedes Angebot Z = Leistungspunkte (L) / Angebotspreis (P) x 100.000
Formelparameter:Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-VerhältnisL = Gesamtsumme der Leistungspunkte P = Gesamtpreis (in Euro)
Es erfolgte eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Schritt 2: Ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z (führendes Angebot) wurde ein Schwankungsbereich ermittelt, dessen untere Grenze 10 % unterhalb der Kennzahl des führenden Angebots liegt. Die obere Grenze entspricht der Kennzahl Z des führenden Angebots.
Schritt 3: Alle Angebote, die innerhalb des Schwankungsbereichs liegen wurden zunächst als gleichwertig betrachtet. Das Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die höchste Leistungspunktzahl.
Die Bewertung der Leistung erfolgte anhand der im Kriterienkatalog dargestellten Kriterien (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Hierfür wurden die vom jeweiligen Bieter mit dem Angebot eingereichten Antworten auf die Fragen des Kriterienkatalogs herangezogen.
Für die einzelnen Kriterien wurden jeweils bis zu 10 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgte in 4 Gruppen: - Gruppe 1 (0 Punkte)- Gruppe 2 (2 Punkte)- Gruppe 3 (6 Punkte)- Gruppe 4 (10 Punkte)
Der Punktwert richtete sich nach der Qualität der Darstellung des Bieters. Dabei wurden die in der Spalte "Kriterium / Erläuterung" dargestellten Aspekte zur Bewertung herangezogen. Für die Punktvergabe galt:
- Gruppe 1: Die Darstellung ist unzureichend. - Gruppe 2: Die Darstellung erfüllt die Anforderungen nur in Ansätzen. - Gruppe 3: Die Darstellung erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen. - Gruppe 4: Die Darstellung erfüllt die Anforderungen in besonderem Maße.
Die Punktzahl pro Kriteriengruppe ergab sich jeweils durch die Summe der gewichteten Punktwerte.
Beispiel: Der gewichtete Punktwert für 1.1 ergab sich aus dem Produkt von vergebenem Punktwert für 1.1 sowie der angegebenen Gewichtung Ebene 2 und Gewichtung Ebene 1. Der gewichtete Punktwert für die anderen Nummern errechnete sich analog.Die maximal erreichbaren Punktzahl betrugen pro Los 1.000 Punkte.
Am Ende dieses Bewertungsschrittes lag für jedes Angebot eine Kennzahl (Gesamtsumme der Leistungspunkte) vor.
Für Los 1 ergab sich der Gesamtpreis (Spalte E, Zeile 19 = Angebotspreis mit MwSt.) aus den Angaben des Bieters im Preisblatt für den Systemservice für 48 Monate, die Kosten für die initiale Zertifizierung oder Rezertifizierung im ersten Jahr sowie eine dreimalige Rezertifizierung.
Der Gesamtpreis für Los 2 (Spalte E, Zeile 18 = Angebotspreis mit MwSt.) ergab sich, wie im Preisblatt dargestellt, aus der Summe der Produkte von Tagessätzen pro Beraterstufe und den Wertungsmengen der Tage pro Beraterstufe.
Los 1 - Systemservice SAP-Produkte umfasst eine Einzelvereinbarung (EVB-IT Pflegevertrag S).
Los 2 - Weiterentwicklung SAP-Produkte umfasst eine Rahmenvereinbarung (EVB-IT Rahmenvereinbarung, EVB-IT Erstellungs- und Dienstvertrag).
Es gilt eine Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.