Gegenstand der Ausschreibung ist der werktägliche Transport von Bioabfall aus der kommunalen Sammlung vom Wertstoff- und Logistikzentrum Nettetal-Kaldenkirchen zum Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof, Kamp-Lintfort.
Der Bioabfall wird in den Kommunen vom Kreis Viersen gesammelt und zum Wertstoff- und Logistikzentrum Nettetal-Kaldenkirchen gebracht. Gegenstand der Ausschreibung ist der werktägliche Transport des Abfalls vom Wertstoff- und Logistikzentrum Nettetal-Kaldenkirchen, Zillessen-Allee 5, 41334 Nettetal-Kaldenkirchen zum Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof, Graftstraße 25, 47475 Kamp-Lintfort.
(1) Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.12.2027 (Vertragsende), sofern der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende kündigt. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit zunächst um ein Jahr bis zum Ablauf des 31.12.2028 (erstes neues Vertragsende). Kündigt der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor dem ersten neuen Vertragsende, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr bis zum Ablauf des 31.12.2029 (zweites neues Vertragsende und zugleich letztmögliches Vertragsende).
Nächste Vergabe voraussichtlich 2029.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 56 VgV
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben vorzulegen:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung i.H.v. mind. 5 Mio. EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie einer Umwelthaftpflichtversicherung i.H.V. mind. 5 Mio. EUR je Schadensfall, jeweils zweifach max. pro Jahr durch Vorlage einer aktuell gültigen Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend).
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
Benennung von Referenzen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Angebotsfrist) mit erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Befördern von Siedlungsabfällen) insbesondere mit folgenden Angaben:a) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten (Referenz).b) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaftc) Zeitraum der Leistungserbringungd) Kurzbeschreibung der Referenze) Angabe des Abfallart(en)f) Angabe der Beförderungsleistung
Mindestanforderung:
Die Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Angebotsfrist) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen (Befördern von Siedlungsabfällen) verfügen (Mindestanforderungen). Die Vergleichbarkeit setzt voraus: a) Befördern von Hausmüll und/oder Bioabfall b) Beförderungsleistung für mindestens ein Jahr erbracht c) Jahresmenge: >= 10.000 Tonnen
Bei Ablauf der Angebotsfrist gültiger Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (§ 56 KrWG) für die zu vergebenen Leistungen (Befördern von Abfällen mit den ASN 20 03 01 ("gemischte Siedlungsabfälle (hier: nur Bioabfälle)") für den Bieter (vollständiges Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat) oder gleichwertiger Nachweis.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
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