Gegenstände der Ausschreibung sind die Abholung und der Transport von Siedlungsabfällen, die Gestellung und Wartung von Abfallgefäßen sowie der Betrieb einer Grünschnitt- und Biomüll-Annahmestelle.
siehe Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er durch den Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsende schriftlich verlängert wird; er endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2033.
Der Auftraggeber kann bis zu 6 Monate vor Laufzeitende des Vertrages dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich erklären, dass er die gemieteten Abfallbehälter nach Ende der Vertragslaufzeit erwerben will. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Behälter zu erwerben. Der Auftragnehmer hat die Behälter dann höchstens zum Sachzeitwert zu veräußern. Falls 3 Monate vor Ende des Vertrages keine Einigung über den Kaufpreis erzielt wurde, wird der Wert von einem Sachverständigen, den der Auftraggeber bestimmt, festgelegt. Die Kosten trägt die Partei, dessen bis dahin angebotener bzw. akzeptierter Preis am weitesten vom ermittelten Sachzeitwert entfernt ist.
Nächste Vergabe voraussichtlich 2032.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 56 VgV
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die folgenden Erklärungen vorzulegen:
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) in den letzten abgeschlossenen drei Geschäftsjahren, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2023, 2024, 2025 abgeschlossen wurden (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
Jeder Bieter / jedes Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:Benennung von Referenzen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten 5 Jahren (seit 05/2021) mit erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Abholung und Transport von Siedlungsabfällen) insbesondere mit folgenden Angaben:a) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten (Referenz).b) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaftc) Zeitraum der Leistungserbringungd) Kurzbeschreibung der Referenze) Angabe des Abfallart(en)f) Angabe der Größe der Kommune (Einwohnerzahl)
Mindestanforderung:Die Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens eine Referenzen aus den letzten 5 Jahren (seit 05/2021) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen (Abholung und Transport von Siedlungsabfällen) verfügen (Mindestanforderungen). Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt eine Beauftragung durch eine Kommune mit mind. 10.000 Einwohnern voraus.
Benennung Annahmestelle Bio- und Grünabfälle
Die Übergabestelle des Auftragnehmers muss im Gemeindegebiet der Gemeinde Hünxe liegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Genehmigungen für den Betrieb dieser Annahmestelle einzuholen.
Die Angabe der geplanten Annahmestelle ist verbindlich.