Auf dem Messegelände der Stadt Dortmund entsteht zwischen der Strobelallee im Süden und dem Rheinlanddamm im Norden ein Neubau mit zwei Messehallen und einem Konferenzzentrum, die als Eingangsbauwerk-Süd und Verbindungsbau der Bestandshallen 4, 7 und 8 dienen sollen. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Vergabeeinheit (VE) 04 Baulogistik.
Auf dem Messegelände der Stadt Dortmund entsteht an der Strobelallee ein Neubau mit zwei Messehallen und einem Konferenzzentrum mit mehr als 50.000m² BGF. Die Vergabeeinheit V04 Baustelleneinrichtung und Logistik beinhaltet dafür folgende Leistungen: Baulogistikplanung, Baulogistikpersonal, Zutrittskontrolle und Verkehrssteuerung mittels Onlineavisierung und Beschilderung, Kamerabewachung, Stellung und Bewirtschaftung von Containeranlagen, Durchführung einer zentralen Entsorgungslogistik, diverse Schutz- und Verschlussmaßnahmen. Die Leistungen sind ab voraussichtlich Mitte Dezember für einen Zeitraum von voraussichtlich 50 Monate zu erbringen.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für die Auftragsvergabeeingerichteten elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei der zuständigen Vergabekammer Westfalen eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/ Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
vgl. § 123 Abs. 4 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB
Mit dem Angebot vorzulegen ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. § 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
Mit dem Angebot vorzulegen sind Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A). Mindestanforderung: Es sind für den Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre mindestens drei abgeschlossene oder noch (seit mindestens 1 Jahr) laufende Referenzaufträge über im eigenen Betrieb oder mit Nachunternehmern erbrachte Leistungen der Baustelleneinrichtung und -logistik mit einer Laufzeit von jeweils mindestens zwei Jahren und einem Auftragsvolumen von jeweils mindestens 700.000,00 EUR netto/Jahr nachzuweisen.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Besondere Bedingungen folgen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW sowie aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878.