Mindestanforderungen an die Eignung der Bewerber / Bewerbergemeinschaft ergeben sich aus der Bekanntmachung und werden hier lediglich wiederholt:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
Angaben zum Netto-Umsatz mit GU/GÜ-/TU/TÜ-Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
Mindestanforderung
Die Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen müssen durchschnittlich pro Geschäftsjahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Netto-Umsatz mit GU-/GÜ-//TU/TÜ-Leistungen von 7 Mio., netto nachweisen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
Angaben zu den erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Generalunternehmerleistung) mit konkreter Beschreibung der erbrachten Leistungen, zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und möglichst Kontaktdaten (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
Mindestanforderung:
Der Bewerber muss über mindestens fünf Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Planung und Bauausführung (Generalunternehmerleistung) verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der er-brachten Leistungen setzt jeweils voraus,
a) schlüsselfertige Planungs- und Bauleistung für ein vergleichbares Hochbauprojekt (z.B. Einrichtung für Erziehung, Kundenbetreuung-, oder Kindertagesstätten, Bauten aus dem Sozialbereich oder ähnliches) im Massivbau
(Hinweis: Das Gebäude muss für eine dauerhafte Nutzung (mind. 10 Jahre) vorgesehen sein),
b) Fertigstellung im Zeitraum seit dem 01.01.2021.
c) Baukosten (KG 300 + 400 nach DIN 276) in Höhe von mind. 3,5 Mio. Euro, netto.
d) Übernahme der Planung zumindest ab Leistungsphase 5 "Ausführungsplanung".
Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB gewesen sein.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.