Die Stadt Wegberg (Nordrhein-Westfalen, Kreis Heinsberg, rd. 28.000 Einwohner) macht bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für das Wassernetz im Gebiet der Stadt Wegberg (Wasser-Konzessionsvertrag) zwischen der Stadt und der Kreiswasserwerke Heinsberg GmbH am 31. Dezember 2026 ausläuft. Die Stadt beabsichtigt, einen neuen Wasser-Konzessionsvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027 abzuschließen.
siehe Ziff. 2.1
Soweit Textabschnitte dieser Bekanntmachung bearbeitet sind, die möglicherweise ein anderes Verständnis als eine nicht vergaberechtspflichtige Dienstleistungskonzession zulassen könnten, so beruht dies ausschließlich auf der elektronischen Bearbeitung des vorgegebenen Online-Textformulars, das teilweise obligatorische Pflichtfelder zur Bearbeitung vorsieht.
Qualifizierte Unternehmen, die ein Interesse am Abschluss eines Wasser-Konzessionsvertrages haben, werden gebeten, ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu bekunden. Interessenbekundungen sind schriftlich bei der Stadt Wegberg, z.Hd. Herr Giesche, FB 203 Finanzwirtschaft, Rathausplatz 25, 41844 Wegberg, einzureichen. Nach Eingang der Interessenbekundungen wird sich die Stadt Wegberg mit den Interessenten in Verbindung setzen und über den weiteren Verfahrensablauf informieren. Nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehende Interessensbekundungen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die der Stadt Wegberg vom bisherigen Konzessionsnehmer zur Verfügung gestellten Daten und Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die teilweise Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten, werden den Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
Das Interesse ist schriftlich gegenüber der Stadt Wegberg, z. Hd. Herr Giesche, FB 203 Finanzwirtschaft, Rathausplatz 25 in 41844 Wegberg zu bekunden.
Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123 - 125 GWB und den Vergabeunterlagen.
Die Eignungskriterien werden in den Vergabeunterlagen festgelegt. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.