Verfahrensangaben

Erweiterungsbauten Berufsschulzentrum Bismarckstraße

VO: VOB Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Leverkusen, vertreten durch die Leverkusener Immobiliengesellschaft mbH (LEVI)
keine Angabe
Friedrich-Ebert-Platz 5
51373
Leverkusen
Deutschland
DEA24
Frau Andrea Ostendorf, Leiterin Projekt- & Bautenmanagement Schulbauten
a.ostendorf@levi.immo
+492149600282-20

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
c/o Bezirksregierung Köln
50606
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45214310-6
45200000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Leverkusen ist Eigentümerin eines mit dem Berufsschulzentrum Bismarckstraße bebauten Grundstücks in Leverkusen. Zum Zwecke des Umbaus, der Sanierung und Modernisierung hat sie das Grundstück als Ergebnis eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens am 10.06.2005 für einen Zeitraum von 30 Jahren an die HOCHTIEF ÖPP Projektgesellschaft mbH verpachtet und die auf dem Pachtgrundstück befindlichen Schulgebäude zurückgemietet. Das Vertragswerk umfasst die Verpflichtung der HOCHTIEF ÖPP Projektgesellschaft mbH zur Sanierung und fortlaufenden Instandhaltung des bestehenden Berufsschulcampus. Nunmehr ist beabsichtigt, frühestens nach Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Ex ante-Transparenzbekanntmachung mit der aktuell in Gründung befindlichen ÖPP Berufsschule Bismarckstraße GmbH & Co. oHG, einer beabsichtigten gemeinsamen Projektgesellschaft der HOCHTIEF ÖPP GmbH und der SPIE SPV GmbH, einen weiteren Mietvertrag über drei neu zu errichtende Baukörper mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von insgesamt 8.684 m² BGF zur Erweiterung des Berufsschulzentrums abzuschließen, welcher neben der Verpflichtung zur schlüsselfertigen Errichtung der drei Baukörper deren Vermietung an die Stadt Leverkusen über einen Zeitraum von 30 Jahren umfasst.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Siehe Ziff. 2.1.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
30
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bismarckstraße
51373
Leverkusen
Deutschland
DEA24

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden

Der Abschluss des geplanten Mietvertrages über die Anmietung der nach konkreten Erfordernissen der Stadt Leverkusen noch zu errichtenden Schulgebäude fällt als Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags grds. unter den Anwendungsbereich der RL 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff. GWB und hat damit grds. im Wege eines transparenten Vergabewettbewerbs nach vorheriger Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung zu erfolgen. Die Stadt Leverkusen ist aber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe vorliegend aus folgenden Gründen ausnahmsweise ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist: Die Erweiterung des Geschwister-Scholl-Berufskollegs kann nach dem Ergebnis einer im Sommer 2023 beauftragten Standortuntersuchung sowie der Schulentwicklungsplanung der Stadt Leverkusen nur in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Bestandsgebäuden zweckmäßig erfolgen, weil im näheren Umfeld alternative geeignete Grundstücksflächen nicht zur Verfügung stehen. Die HOCHTIEF ÖPP Projektgesellschaft mbH verfügt aber noch bis Juli 2034 über ein Pachtrecht an dem Projektgrundstück, welches ein ausschließliches Nutzungsrecht begründet und sie in die Lage versetzt, eine Bebauung bis zum Ende der Pachtlaufzeit zu untersagen. Einer weiteren Bebauung des Pachtgrundstücks durch Dritte hat die HOCHTIEF ÖPP Projektgesellschaft mbH nur für den Fall zugestimmt, dass sie nicht bereit oder in der Lage sein sollte, das Erweiterungsbauvorhaben selbst zu für die Stadt Leverkusen akzeptablen Konditionen über ein weiteres Mietmodell zu realisieren. Nach umfassenden Verhandlungen ist es gelungen, Mietkonditionen zu erzielen, welche den wirtschaftlichen Anforderungen der Stadt Leverkusen gerecht werden und auch die Zustimmung der Kommunalaufsicht finden. Ein Vergabewettbewerb nach Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung ist unter diesen Umständen von vornherein sinnlos, weil eine Bebauung des Pachtgrundstücks durch (nicht von der Fa. HOCHTIEF bestimmte, sondern im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens ermittelte) Dritte ausscheidet.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es besteht die Möglichkeit, gegenüber der Stadt Leverkusen begründet darzulegen, warum eine Vergabe des Bauauftrags in einem transparenten Wettbewerb möglich wäre und daher der Verzicht auf ein Vergabeverfahren mit der Einholung mehrerer Angebote nicht zulässig erscheint. Grds. kann die Zulässigkeit einer Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt auf Antrag eines am Auftrag ebenfalls interessierten Unternehmens im Wege der Vergabenachprüfung überprüft werden (siehe hierzu § 135 Abs. 1 und 2 GWB). Ein nach exklusiver Verhandlung mit nur einem Unternehmen erteilter Auftrag kann von einer Nachprüfungsinstanz aber nicht mehr für unwirksam erklärt werden, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde (vgl. § 135 Abs. 3 Satz 1 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

BSB_251118
Erweiterungsbauten Berufsschulzentrum Bismarckstraße
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

ÖPP Berufsschule Bismarckstraße GmbH & Co. oHG
keine Angabe
Kleines Unternehmen
Alfredstraße 236
45133
Essen
Deutschland
DEA13
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

---
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

Angebot HOCHTIEF