Die Auftraggeberin betreibt verschiedene Versammlungsstätten in Düsseldorf; die MERKUR SPIELARENA (MSA) und das Sommerkino betreibt D.LIVE GmbH und Co. KG im eigenen Namen, die Mitsubishi Electric Halle (MEH) sowie den PSD BANK DOME (DOME) und das Castello betreibt sie für die Landeshauptstadt Düsseldorf (Betrieb gewerblicher Art Amt 52). Darüber hinaus organisiert die Auftraggeberin weitere Veranstaltungen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt.
Für Veranstaltungen bedarf es in den genannten Veranstaltungsstätten und bei den sonstigen Veranstaltungen von D.LIVE Arbeitsgeräte, Container und Verkehrssicherung.
Gesucht wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens in drei Losen jeweils mehrere Rahmenvertragspartner, die auf die Überlassung von den genannten Mietgegenständen spezialisiert sind.
Los 1: Arbeitsgeräte (Hubsteiger, Teleskopsteiger, Gabelstapler o.ä.)Los 2: temporäre Containeranlagen (Toiletten, Büro und Aufenthaltscontainer) Los 3 : Verkehrssicherung(Absperrungen zur Verkehrslenkung)
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit bis zu drei Rahmenvertragspartnern (bei Los 1 und Los 2) bzw. bis zu zwei Rahmenvertragspartnern (Los 3). Da der Umfang der anfallenden Veranstaltungen in den nächsten Jahren nicht absehbar ist, wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ein Mindestabruf wird aus diesem Grund nicht zugesagt.
Die Höchstabrufmenge liegt über die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrags inklusiver Verlängerungszeitraum insgesamt bei 350.000 Euro (netto) (Los 1), 1.000.000 Euro (netto) (Los 2), 500.000 Euro (netto) (Los 3)
Der Vertrag gilt für die Dauer von 3 Jahren ab Inkrafttreten und verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.
Preis
1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3) Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Teilnahmeanträge und Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.