Zum Geschäftsbereich der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH gehört der 180 Hektar große Landschaftspark Duisburg-Nord, dessen Zentrum ein stillgelegtes Hüttenwerk bildet. Im Gebäude "Zentrale Meßwarte" soll ein neues Besucher-Informationszentrum entstehen. Das Projekt wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Das betreffende Förderprogramm EFRE/JTF "Erlebnis.NRW" ist mit Mitteln der Europäischen Union des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Die Vorgaben des Förderbescheides sind zu Berücksichtigen. Danach muss das Vorhaben bis Oktober 2028 vollständig abgeschlossen sein. Notwendige Leistungen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurden auftraggeberseitig bereits selbst erbracht. Die weiter erforderlichen Planungsleistungen und die Objektüberwachung/Bauleitung sollen durch externe qualifizierte Dienstleister erbracht werden.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume i.S.d. § 34 HOAI mit Anlage 10.1 in den Leistungsphasen 5-9. Neben den in Anlage 10.1 zur HOAI aufgeführten Grundleistungen sind bedarfsbezogen auch ausgewählte Besondere Leistungen zu erbringen, insbes. die notwendige Einarbeitung in den vorliegenden Planungsstand. Die Bauosten KG 300 und 400 nach DIN 276 betragen nach der auftraggeberseitig erstellten Kostenberechnung 2.059.710,56 EUR. Weitere Informationen enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projektbeschreibung.
Bewertet wird das Honorarangebot für die ausgeschriebenen Planungsleistungen.
Bewertet wird die Berufserfahrung und auftragsbezogene, durch persönliche Referenzprojekte belegte Erfahrung der vorgesehenen Leitung des Planungsteams mit möglichst vergleichbaren Planungsaufgaben.
Bewertet wird die Berufserfahrung und auftragsbezogene, durch persönliche Referenzprojekte belegte Erfahrung der vorgesehenen Bauleitung mit möglichst vergleichbaren Planungsaufgaben.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines nichtoffenen Verfahrens nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV). Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines im elektronischen Projektraum bereitgestellten Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verfahren zu bewerben. Bei einer hinreichenden Anzahl geeigneter Bewerber werden 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe am weiteren Verfahren beteiligt. Maßgebliches Auswahlkriterium ist die anhand entsprechender Referenzprojekte belegte Erfahrung mit Planungsaufgaben möglichst vergleichbarer Art. Nähere Angaben zur Methodik der Bewerberauswahl enthält ein im elektronischen Projektraum bereitgestellter Verfahrensleitfaden.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei der zuständigen Vergabekammer Rheinland eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zurRüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).