Ausgeschrieben wird eine bis zu dreiährige Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Mittel- und Niederspannungskabeln für das Stromverteilnetz der Stadtwerke Solingen GmbH. Ausgeschrieben werden Mittelspannungskabel der Typen NA2XS(F)2Y sowie N2XS(F)2Y in verschiedenen Leiterquerschnitten (u. a. 1x150, 1x185, 1x240, 1x400 mm² sowie 3-fach verseilte Ausführungen 3x1x185, 3x1x240, 3x1x400) mit einer Nennspannung von 6/10 kV gemäß DIN VDE 0276 Teil 620. Weiterhin umfasst die Ausschreibung Niederspannungskabel der Typen NAYY-J sowie NYY-J in unterschiedlichen Querschnitten (u. a. 4x240se, 4x185se, 4x150, 4x70, 4x35) gemäß DIN VDE 0276 Teil 603. Insgesamt werden pro Jahr Kabel mit einer Länge von geschätzt ca. 65 km benötigt. Die Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von max. drei Jahren (1 Jahr sowie Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr) beträgt 250 km Kabel.
siehe Ziff. 2.1
Die Rahmenvereinbarung kann zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis für die ausgeschriebenen verschiedenen Kabel auf Basis eines geschätzten Mengengerüstes.
Die Vergabe erfolgt im Offenen Verfahren nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO). Bei dieser Verfahrensart sind Verhandlungen über ein Angebot nicht zulässig. Es können nur Angebote gewertet werden, welche den Anforderungen der Vergabeunterlagen vollständig gerecht werden. Etwaige Fragen zu den Vergabeunterlagen/ zum Vergabeverfahren sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist über den elektronischen Projektraum einzureichen.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich über den elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren, damit sie über Nachrichten des Auftraggebers informiert werden.
Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei der zuständigen Vergabekammer Westfalen eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihmerkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO.
Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot Angaben zum Netto-Umsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (2023, 2024, 2025), getrennt nach Jahren, zu machen.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot Referenzen zu in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Lieferung von Nieder- und Mittelspannungskabeln) zu benennen mit Angaben a) zum Auftraggeber, möglichst mit Kontaktdaten, b) zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen, c) zum Leistungs-/Vertragszeitraum. Mindestanforderung: Von dem Bieter/ den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft sind mindestens zwei Rahmenverträge aus dem Zeitraum der letzten 5 Jahre über die Lieferung von Nieder- und Mittelspannungskabel mit bereits erfolgten Lieferungen über einen Zeitraum von 12 Monaten in einem Umfang von mindestens 50.000 Metern nachzuweisen.
Die Bieter/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit dem Angebot zu erklären, dass sie über ein nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen und dies auf gesondertes Verlangen durch ein entsprechendes gültiges Zertifikat nachzuweisen.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Besondere Bedingungen folgen aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der HandlungenRusslands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der VO (EU) 2024/3192 des Rates vom 16.12.2024.