Der Auftraggeber betreibt drei Akut-Krankenhäuser in Neuss, Dormagen und Grevenbroich, ein Versorgungskrankenhaus in Neuss sowie drei Altenheime und eine Bildungseinrichtung. Ferner ist die Gesellschaft Konzernmutter von acht Gesellschaften. Der Auftrag umfasst die Prüfung des Konzernabschlusses, aber nicht die Prüfung der Abschlüsse der Tochtergesellschaften. Die Gesellschaft ist gemeinnützig.
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung des Auftraggebers als große Kapitalgesellschaft gemäß §§ 316 ff. HGB einschließlich der Prüfung des Lageberichts sowie der Durchführung krankenhausspezifischer Prüfungen und Bescheinigungen (insbesondere Fördermittel-, Ausbildungsfonds-, Pflege- und Strukturprüfungen). Ebenso soll auch die Prüfung des Konzernabschlusses erfolgen.Weiterer Bestandteil des Auftrages ist die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG.
Die Bestellung des Abschlussprüfers erfolgt für die Geschäftsjahre 2026, 2027, 2028 und optional 2029 (Verlängerungsoption des Auftraggebers), unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Abschlussprüferrotation.
Der Rahmenvertrag wird für die Geschäftsjahre 2026, 2027 und 2028 geschlossen. Eine Verlängerungsoption des Auftraggebers für das Geschäftsjahr 2029 unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Abschlussprüferrotation besteht.
Bewertet wird das Honorarangebot für die ausgeschriebenen Wirtschaftsprüfungsleistungen.
Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei der zuständigen Vergabekammer Westfalen eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggebergerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot Angaben zum Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, zu machen.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Vorliegen einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zum Nachweis der beruflichen Befähigung eine Eigenerklärung über die Zulassung bei der Wirtschaftsprüferkammer gemäß Wirtschaftsprüferordnung vorzulegen.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot Angaben zu den in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Wirtschaftsprüfungsleistungen der in der Bekanntmachung bezeichneten Art) mit konkreter Beschreibung der beauftragten Dienstleistung einschließlich Art, Leistungszeitraum und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner, zu machen.Mindestanforderung: Nachzuweisen sind fünf Referenzaufträge aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre (seit 01/2023) über Wirtschaftsprüfungsleistungen, bei denen Jahresabschlussprüfungen von Verbünden aus mehreren Krankenhäusern und mindestens einem Altenheim mit einem Umsatzvolumen vergleichbarer Größenordnung (mind. 300 Mio. EUR/ Jahr) erbracht wurden. Alle diese Referenzaufträge müssen auch die Sonderprüfung "Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung" umfassen. Mindestens zwei der fünf Referenzaufträge müssen außerdem die Prüfung von Investitionsfördermitteln nach Vorgaben des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen und die Erstellung krankenhausspezifischer Bescheinigungen umfassen.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Besondere Bedingungen folgen aus dem Tariftreue- und Vergabesetz NRW sowie aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878.