Die Auftragnehmerin übernimmt den Veranstaltungsordnungsdienst sowie den Veranstaltungssicherheitsdienst einschließlich aller damit verbundenen Aufgaben zur Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und reibungslosen Abläufen während des Veranstaltungsbetriebs. Hierzu zählen insbesondere Zutritts- und Einlasskontrollen, Besucherlenkung, Durchsetzung der Hausordnung, Konfliktmanagement, Kontrollgänge, Gefahrenprävention sowie die Unterstützung bei Not- und Evakuierungsmaßnahmen.
Im Einzelfall erstellt die Auftragnehmerin eigenständig veranstaltungsspezifische Ordnungs- und Sicherheitskonzepte in Abstimmung mit der Auftraggeberin und setzt diese operativ um.
Ergänzend umfasst der Leistungsumfang Aufgaben des Objektschutzes, insbesondere Pförtner- und Empfangsdienste, Schließ- und Öffnungsdienste, Bewachung von Gebäuden und Einrichtungen, Streifen- und Kontrollgänge sowie die Sicherstellung des Schutzes von Personen, Sachwerten und Infrastruktur außerhalb der Veranstaltungszeiten.
Da Art und Umfang der künftig stattfindenden Veranstaltungen nicht absehbar sind, erfolgt die Beauftragung im Rahmen einer Rahmenvereinbarung ohne Zusage eines Mindestabrufs. Ge-sucht wird eine leistungsfähige und fachkundige Auftragnehmerin, die eine bedarfsgerechte, flexible und qualitätsgesicherte Bereitstellung der genannten Sicherheitsdienstleistungen gewährleistet.
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren und verlängert sich um zwei Mal ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf von dem Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Die Höchstabrufmenge pa liegt bei 2.000.000 EUR.