D.LIVE GmbH & Co. KG (D.LIVE) betreibt verschiedene Versammlungsstätten in Düsseldorf; die MERKUR SPIELARENA (MSA) und das Sommerkino betreibt D.LIVE im eigenen Namen, die Mitsubishi Electric Halle (MEH) sowie den PSD BANK DOME (DOME) und das Castello betreibt sie für die Landeshauptstadt Düsseldorf (Betrieb gewerblicher Art Amt 52). Ferner ist D.LIVE Pächter der Rheinterrasse. Darüber hinaus organisiert D.LIVE weitere Veranstaltungen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt. Allein 2025 haben rund 500 Events mehr als 9 Millionen Gäste begeistert. D.LIVE bietet einen 360-Grad-Service: Ein Team von über 180 Mitarbeitern betreut alle Bereiche - ob Sicherheit, lokaler Veranstalter, Event-Management, Facility Management, Booking & Ticketing, Sponsoring & Hospitality, Marketing & PR oder Corporate Events - und ermöglicht jederzeit die Entwicklung und Umsetzung neuer Veranstaltungsorte und Live-Inhalte.
Rheinterrasse Mit Platz für bis zu 3.000 Gäste und rund 2.300 m² Veranstaltungsfläche/ Ausstellungsfläche plus 2.500 m² Außenbereich vereint die Rheinterrasse urbane Eleganz und historische Architektur direkt am Rhein. Die Kombination aus lichtdurchfluteten Sälen, Rotunde, Foyer und großzügigen Terrassen schafft ein Ambiente, das sowohl exklusiv als auch hoch flexibel nutzbar ist. In nur wenigen Stunden lässt sich der Standort vom stilvollen Gala-Empfang in der Rotunde auf elegante Konferenzräume oder offene Public-Events draußen umbauen. Ob Firmenfeier, Gala, Kongress, Festival, Brauchtum oder Networking-Event - die Rheinterrasse bietet dank ihres modularen Raumkonzeptes und unmittelbarer Flächenanbindung ein maßgeschneidertes Setting mit urban-rheinischem Charme.
BiergartenAuf der Außenfläche der Rheinterrasse wird eine gastronomische Fläche (Biergarten) betrieben. Für den Betrieb dieser gastronomischen Außenfläche wird ein Vertragspartner gesucht, der Speisen und Getränke an Besucher des Biergartens anbietet. Gegenstand dieser Vergabe ist die Übernahme der Gastronomie in dem Außenbereich der Rheinterrasse.
Ziel ist die qualitätsvolle, nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige gastronomische Bewirtschaftung der Außenfläche durch den Vertragspartner.
Dem Vertragspartner obliegt neben der Gestaltung der Fläche und Organisation des Betriebs auch die logistische Versorgung auf dem Gelände, sowie in Abstimmung mit D.LIVE die Bewerbung.
Der Auftrag beginnt mit Zuschlag und endet am 31.12.2027 (Grundlaufzeit). Der Auftrag kann durch D.LIVE verlängert werden (drei Mal um jeweils bis zu einem Jahr).
Hinweis:Dieses Vergabeverfahren wird nach den Bedingungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durchgeführt. Soweit in der Bekanntmachung auf die Vergaberichtlinie 2014/24/EU Bezug genommen wird, erfolgt dieser fehlerhafte Verweis systembedingt durch das Vergabe-Management-System. Maßgeblich für dieses Vergabeverfahren ist die Richtlinie 2014/23/EU.
1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3) Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Teilnahmeanträge und Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
5) Dieses Vergabeverfahren wird nach den Bedingungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durchgeführt. Soweit in der Bekanntmachung auf die Vergaberichtlinie 2014/24/EU Bezug genommen wird, erfolgt dieser fehlerhafte Verweis systembedingt durch das Vergabe-Management-System. Maßgeblich für dieses Vergabeverfahren ist die Richtlinie 2014/23/EU.
Der Konzessionsgeber schreibt die Leistung im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens aus, das an den Vorschriften zum Ablauf eines nichtoffenen Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgerichtet ist. Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3 Bewerber und maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Soweit in dieser Bekanntmachung abweichend aufgeführt ist, dass mindestens 5 Bewerber aufgefordert werden, ist diese Angabe technisch bedingt durch die Vergabeplattform und nicht maßgeblich.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dieses Vergabeverfahren wird nach den Bedingungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durchgeführt. Soweit in der Bekanntmachung auf die Vergaberichtlinie 2014/24/EU Bezug genommen wird, erfolgt dieser fehlerhafte Verweis systembedingt durch das Vergabe-Management-System. Maßgeblich für dieses Vergabeverfahren ist die Richtlinie 2014/23/EU.
Der Auftraggeber / Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Sofern sich der Auftraggeber / Konzessionsgeber für eine Nachforderung entscheidet, beträgt die Nachforderungsfrist maximal sechs Kalendertage.
(1) Eigenerklärung zum Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2) Darstellung der Referenzen über vergleichbare Leistungen, mit Angabe insbesondereaa) Name des Auftraggebers und Kontaktdatenbb) Angabe des ausführenden Standorts des Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaftcc) Zeitraum der Leistungserbringungdd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit Angaben zu den erbrachten Leistungen und der Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen
MindestanforderungEinreichung von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren (seit 01/2023) aus dem Bereich Außengastronomie. Als vergleichbar wird ein Referenzprojekt angesehen, welches jeweils alle der folgenden Merkmale erfüllt:a) Regelmäßige gastronomische Leistungen an einem Standort b) auf einer Außenflächec) mit schnellem, frequenzstarkem Serviced) mit in der Spitze mindestens 1.000 Kassenvorgänge innerhalb eines Tages
(3) Eigenerklärung zu nachhaltigen Betriebspraktiken (z.B. Einsatz von Mehrwegsystemen, regionale Lieferketten, Regionalität im Einkauf, Abfallmanagement).