Das Nationaltheater am Goetheplatz in Mannheim (Opern- und Schauspielhaus) soll wegen erheblicher Gebrauchsspuren aus dem jahrelangen Betrieb generalsaniert werden. Im Rahmen der Generalsanierung sollen folgende Leistungen vergeben werden: Bühnentechnische Stahlbauarbeiten
Die Leistungen umfassen auszugsweise:
Es handelt sich um Arbeiten mit einer Gesamtmasse von über 10t. Enthalten sind u. a.- Eine Arbeitsgalerie- Arbeiten an den Gitterrostebenen der Schnürböden- Eine Absperrung in der Unterbühne der Drehbühne- Beleuchterpositionen im Saal des Schauspielhauses mit insgesamt 10 Beleuchterbalkonen- Treppen zur Unterbühne des Schauspielhauses.
Der günstigste zuschlagsfähige Angebot erhält den Zuschlag.
Termine:
Vorgesehener Beginn der hier gegenständlichen Arbeiten: Abruf ab vsl. 11.2025, vgl. VertragsbedingungenVorgesehene Fertigstellung der hier gegenständlichen Arbeiten: 07.2027
Gebäudedaten:
Bestand BGF: 32.308 m²Bestand BRI: 161.555 m³Neubau BGF: 3.577 m²Neubau BRI: 18.161 m³
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Bieterfragen sind elektronisch über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP) bis spätestens 6 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.