Auf dem Messegelände der Stadt Dortmund entsteht zwischen der Strobelallee im Süden und dem Rheinlanddamm im Norden ein Neubau mit zwei Messehallen und einem Konferenzzentrum, die als Eingangsbauwerk-Süd und Verbindungsbau der Bestandshallen 4, 7 und 8 dienen sollen. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Vergabeeinheit (VE) 50 Infrastrukturmaßnahmen.
Der zu vergebende Auftrag "Infrastrukturmaßnahmen" umfasst die Errichtung und Herstellung von Baustraßen, Erdaushub und Verbauarbeiten für Leitungsgräben. Darüber hinaus müssen Regen- und Abwasserrohre, Stauraumkanäle, Schächte für Regen- und Abwasser, Regenrückhalteräume mit Drosselung, Rigolen mit Speicherfunktion, Mittelspannungsleitungen und Tiefpumpenschächte auf dem Baufeld eingebracht werden. Insbesondere sind folgende Leistungen auszuführen: 18.000 m² Baustraße mit anschließendem Abbau; 14.700 m³ Bodenaushub; 11.200 m³ Aushub von felsigem Boden; 17.500 m³ Verfüllung; 32.000 m² Verbau für die Leitungsgräben; 9,5 km Grabensohlenherstellung; 5,08 km Regen- u. Abwasserrohrverlegung von DN 115 - DN 800 PP; 1,7 km Stauraumkanal; 88 Schächte für Regen- und Abwasser; 2 Regenrückhalteräume mit Drosselung; 2 Rigolen mit Speicherfunktion; 2 Mittelspannungsleitungen; 2 Tiefpumpenschächte. Die Leistungen sind im Zeitraum vom 12.05.2026 bis zum 30.01.2029 auszuführen.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für die Auftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei der zuständigen Vergabekammer Westfalen eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang derMitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
vgl. § 123 Abs. 4 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB
Mit dem Angebot vorzulegen ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit erBauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. § 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
Mit dem Angebot vorzulegen sind Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A). Mindestanforderung: Es sind für den Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre mindestens drei Referenzaufträge über im eigenen Betrieb oder mit Nachunternehmern erbrachte Erd-/Aushubarbeiten und/oder Leistungen des Kanal-/Leitungsbaus mit einem Auftragswert in Höhe von jeweils mind. 4 Mio. EUR netto nachzuweisen.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Besondere Bedingungen folgen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW sowie aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878.