Bei der OBS Sottrum besteht ein langjähriger Sanierungsstau und die Schule müsste dringend energetisch saniert werden. Daher bestehen bei der Samtgemeinde Sottrum die Überlegungen, das Gebäude der OBS Sottrum entweder zu sanieren oder für die OBS Sottrum einen kompletten Neubau zu errichten.
Welche Variante umgesetzt werden soll, ist noch nicht entschieden. Die Samtgemeinde Sottrum möchte die Leistung für die Sanierung/den Neubau an einen TU vergeben, der sowohl sämtliche Planungs- als auch Bauleistungen erbringt. Die Ausschreibung soll dabei bzgl. der Varianten ergebnisoffen erfolgen - d.h., die Bieter sollen selbst entscheiden, welche Variante (Sanierung oder Neubau) sie anbieten. Die Samtgemeinde Sott-rum wird dann die Wahl-Sanierung oder Neubau - anhand des wirtschaftlichsten Angebots treffen.
Angebotspreis gemäß Preisblatt
Persönliche Referenzen
Konzept zur Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung des Vergabeverfahrens und der Realisierung
Konzept zur Projektkommunikation
Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die AG behält sich aufgrund der Eilbedürftigkeit des Verfahrens jedoch vor, auf die Nachforderung zu verzichten und unvollständige Teilnahmeanträge und Erstangebote vom Verfahren auszuschließen.
Geforderte Nachweise können in Kopie eingereicht werden. Die AG kann, wenn sie dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals oder einer beglaubigten Kopie verlangen. Eigenerklärungen sind nur im Original gültig. Nachweise mit dem Zusatz "nicht älter als 6 Monate" dürfen zum Fristablauf nicht älter als 6 Monate sein. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Verstöße gegen §§ 123, 124 GWBRusslandsanktionen
Mindestanforderungen an die Eignung:- Es muss mindestens jeweils eine wertbare Projektreferenz über vergleichbare Leistungen Technische Beratung eines GU-/TU-Vergabeverfahrens zur Sanierung eines Bildungsgebäudes, insbesondere Schulen und Technische Beratung eines GU-/TU-Vergabeverfahrens für den Neubau eines Bildungsgebäudes, insbesondere einer Schule vorliegen, wobei die Leistungen nicht vor dem 1. Januar 2020 (maßgeblich ist die Abnahme der Bauleistung; ohne Berücksichtigung einer etwaigen Beauftragung der LPH 9) abgeschlossen sein dürfen. Die Vergleichbarkeit setzt eine Mindestinvestitionssumme von jeweils EUR 5,0 Mio. netto (KG 300, 400, 500 und 700) voraus.- Der durchschnittliche Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens EUR 1,0 Mio. netto betragen.- Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist müssen mindestens 10 fest angestellte Mitarbeiter in der Unternehmensgruppe (Bieter zzgl. Tochter-/Schwester- oder Muttergesellschaften) mit der Qualifikation Architekt oder Ingenieur beschäftigt werden (einschließlich Führungsebene/Partner).
Auswahlkriterium:- Wenn danach mehr als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach dem Grad der Vergleichbarkeit (Art und Umfang) der eingereichten Referenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe bewertet. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Zahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, wird nur noch deren Qualität, nicht jedoch deren Anzahl bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los. Es werden nur die danach besten drei Teilnehmer als Bieter zugelassen und deren Erstangebote gesichtet. Die Erstangebote der übrigen Bieter werden ungesichtet zur Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflichten aufbewahrt.