Das Neue Verwaltungsgebäude Rheydt ( NVR) Bauteil A umfasst den Bereich des alten Rathauses zwischen Limitenstraße und der Gasse Am Neumarkt. Auf einer Fläche von 17.800 qm sollen insgesamt 629 Arbeitsplätze für bis zu 850 Mitarbeitende der Stadt Mönchengladbach in einer offenen Arbeitswelt entstehen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabeeinheit NVR-2026-009 Rückbau, Baugrube, Tiefgründung.
Der zu vergebende Auftrag umfasst folgende Leistungen: a) Baustelleneinrichtung, b) Schadstoffentfrachtung - Demontage und Entsorgung: Asbest, KMF, PCB, PAK, Schwermetalle, c) Teilabbrüche - einschl. Entkernung und Entsorgung: BGF ges. ca. 140 qm, BRI ca. 350 cbm, d) Totalabbrüche - einschl. Entkernung und Entsorgung: BGF ges. ca. 9.000 qm, BRI ca. 30.000 cbm, e) Sicherungsmaßnahmen, f) Gerüstarbeiten und Absturzsicherungen für die Erbringung der eigenen Leistung, g) Kampfmittelsondierung, h) Spezialtiefbauarbeiten: ca. 3.500 lfm Bohrpfähle, ca. 900 qm Verbau, i) Erdbauarbeiten und Baugrubenerstellung: ca. 14.000 cbm Aushub, j) Unterfangungsmaßnahmen. Die Ausführung der Leistungen soll am 27.07.2026 begonnen und innerhalb von 245 Werktagen abgeschlossen werden.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für die Auftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei der zuständigen Vergabekammer Westfalen eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäßgegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
vgl. § 123 Abs. 4 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB
Mit dem Angebot einzureichen sind Angaben zum Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäfts-/Kalenderjahren mit Gefahrstoffsanierungs- und Abbrucharbeiten, getrennt nach Jahren. Mindestanforderung: Für den Zeitraum der letzten 3 Kalender/Geschäftsjahre ist ein Umsatz mit Gefahrstoffsanierungs- und Abbrucharbeiten von im Mittel mind. 5 Mio. EUR netto nachzuweisen.
Mit dem Angebot einzureichen sind Angaben zu in den letzten 5 Jahren (seit 1/2021) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art mit Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner, des Leistungszeitraums, der Kosten sowie näherer Beschreibung. Mindestanforderung: Für den Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre sind folgende Referenzen nachzuweisen: a) Drei Referenzaufträge, bei denen im eigenen Betrieb und/oder mit Nachunternehmern Schadstoffsanierungen mit einer Auftragssumme von jeweils mind. 500.000,00 EUR netto erbracht (abgeschlossen) wurden. b) Drei Referenzaufträge, bei denen im eigenen Betrieb und/oder mit Nachunternehmern Leistungen im Bereich Spezialtiefbau/Gründung (Pfahlgründung, Baugrubensicherung oder Unterfangung) mit einer Auftragssumme von jeweils mind. 1 Mio. EUR netto erbracht (abgeschlossen) wurden.
Auf gesondertes Verlangen ist der Nachweis einer Betriebshaftpflicht-/ Umweltschadenversicherung einschl. Abdeckung von Asbest- und PCB-Schäden mit einer Deckungssumme von mind. 10 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu erbringen.
Auf gesondertes Verlangen sind die Zulassung gem. § 11a Abs. 3 Satz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie ein Zertifikat über die Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV) nachzuweisen.
Auf gesondertes Verlangen sind Angaben zur eigenen Geräteausstattung (Geräteliste) zu machen. Es sind mind. 5 Stck. 4-Kammer-Personenschleusen, mind. 5 Stck. 2-Kammer-Materialschleusen und mind. 5 Stck. Unterdruckhaltegeräte nachzuweisen.
Auf gesondertes Verlangen sind Angaben zur aktuellen Personalstärke der gewerblich Mitarbeitenden mit Nachweis der gültigen Vorsorgeuntersuchungen G1.2, G40 und G26 zu machen, ist der vorgesehene Bauleiter zu benennen inkl. Nachweis der mehrjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet der Schadstoffsanierung und des Abbruchs sowie der notwendigen Sach-/Fachkunde. Weiter ist ein Sachkundenachweis der im Auftragsfall eingesetzten Mitarbeitenden gemäß der einschlägigen Technischen Regelungen für Gefahrstoffe (TRGS), konkret der Nachweis der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung gem. TRGS 519 (Asbest), 521 (KMF) und 524 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen) zu erbringen.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Besondere Bedingungen folgen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW sowie aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878.