Das Integrationsamt Hamburg bewirtschaftet das Sondervermögen Ausgleichsabgabe; die aufsichtführende Behörde ist die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Auftraggebende (AG) für die ausgeschriebenen Leistungen ist das Integrationsamt Hamburg. Die Finanzierung dieser Aufgabe erfolgt aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe.
Das Integrationsamt Hamburg trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3. Das Teilhabestärkungsgesetz (BGBl. I vom 09.06.2021, S. 1387) übertrug den Integrationsämtern ab dem 01.01.2022 als neue Aufgabe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben die flächendeckende Errichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gemäß § 185a SGB IX in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 27a Abs. 2, 36 Satz 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).
Arbeitgeber:innen, die schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen einstellen und beschäftigen, leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft im Be-reich des Arbeitslebens im Sinne des Art. 27 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN BRK).
Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber:innen bei der Ausbildung, Einstel-lung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen (§ 185a Abs. 1 SGB IX).
Die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber haben die Aufgabe,
Arbeitgeber:innen anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und Arbeitgeber:innen bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen (§ 185a Abs. 2 Satz 2 SGB IX).
Aktuell wird die EAA von der bereits bestehenden Beratungsstelle BIHA Hamburg bis zum 30.06.2024 umgesetzt. Die Aufgabe der EAA nach § 185a SGB IX für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg ist zum 01.07.2024 neu zu vergeben.